wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.06.2024
- L 16 KR 14/22 -

UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden

Auch bei Sonnenallergie bleibt der UV-Schutz in der Eigenverantwortung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.

Geklagt hatte eine 1983 geborene Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit erheblichen Entzündungen der Haut (med.: kutaner Lupus erythematodes) entwickelte. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit musste sie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Dort wurde ihr empfohlen, spezielle Schutzkleidung, einen Hut und Sonnencreme mit min. Lichtschutzfaktor 50+ zu verwenden. Infolgedessen beantragte sie finanzielle Unterstützung bei ihrer Krankenkasse für UV-Schutzkleidung. Die Kasse lehnte den Antrag ab und erklärte, dass UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel keine Hilfsmittel seien, sondern als Alltagsgegenstände gelten. Diese Produkte... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 18.01.2022
- S 13 KR 333/21 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Liege-Dreirad mit Elektromotor durch Gesetzliche Krankenversicherung

Liege-Dreirad stellt Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und nicht Hilfsmittel dar

Ein behinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Liege-Dreirad mit Elektromotor durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Denn ein Liege-Dreirad stellt ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens dar und nicht ein Hilfsmittel im Sinne der GKV. Dies hat das Sozialgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein behinderter Mann im April 2021 von der gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Liege-Dreirads mit Elektromotor. Der Mann litt an einer Friedreich-Ataxie mit chronische fortschreitender Verminderung der eigenständigen Fortbewegungsfähigkeit durch zunehmende Deformierung der Füße und beinbetonter... Lesen Sie mehr