die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geflügelmastanlage“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.07.2015
- 7 C 10.13 -
Geflügelmastanlage: Zur Erforderlichkeit von Vorsorge gegen Bioaerosol-Belastung der Nachbarschaft
Abluftbehandlung kann eine im Einzelfall erforderliche und wirtschaftlich zumutbare Vorsorgemaßnahme sein
Soll eine Anlage zur Hähnchenmast in der Nähe von Wohnbebauung errichtet werden, kann der Einbau einer Abluftbehandlungsanlage zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Nachbarschaft durch Bioaerosole auch dann geboten sein, wenn die Abluftbehandlung in der Geflügelhaltung aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht dem Stand der Technik entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Der Landkreis Oldenburg hat dem Kläger eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Hähnchenmastställen mit insgesamt 84 900 Plätzen erteilt. Aus Gründen der Vorsorge hat er dem Kläger aufgegeben, eine Abluftbehandlungsanlage einzubauen, um auf einem 250 m entfernt liegenden Wohngrundstück eine Bioaerosol-Zusatzbelastung zu verhindern.Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Beklagten verpflichtet, dem Kläger die Genehmigung ohne die Anordnung zu erteilen. Es sei nicht geklärt, ob die Anlage überhaupt zu einer zusätzlichen Bioaerosol-Belastung des Wohngrundstücks führe. Unabhängig... Lesen Sie mehr