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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gefrierender Regen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.01.1998
- 309 S 234/97 -

Winterdienst: Bei andauerndem gefrierenden Regen sind Außentreppen einer Wohnanlage wiederholt zu streuen

Gefahr des Ausrutschens muss verringert werden

Kommt es infolge andauernden gefrierenden Regens zu Glatteisbildungen auf Außentreppen einer Wohnanlage, so muss der Winterdienstpflichtige wiederholt streuen. Denn auch wenn die Gefahr des Ausrutschens nicht beseitigt werden kann, so muss sie zumindest verringert werden. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein 33-jähriger Wohnungsmieter kam an einem Tag im Dezember 1995 gegen 18.30 Uhr auf der Außentreppe des Wohnhauses infolge von Glatteis zu Fall und verletzte sich dabei. Am Unfalltag setzte etwa ab 11.30 Uhr gefrierender Regen ein, der bis etwa 20 Uhr anhielt. Im Zusammenhang mit dem aufgrund der Vorwitterung gefrorenen Boden führte dies zu einer Glatteisbildung in der gesamten Stadt. Der Winterdienstpflichtige streute zuletzt gegen 14.15 Uhr die Treppe. Danach ging ihm das Streugut aus. Der Mieter klagte aufgrund des Unfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab der... Lesen Sie mehr