die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesichtsverletzungen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 26.01.2005
- 12 O 839/04 -
Schneenasser Boden: Kirche haftet nicht für Sturz eines Besuchers
Zur Haftung des Trägers eines Gotteshauses für den Sturz eines Besuchers im schneenassen Eingangsbereich der Kirche
Gefahren lauern selbst dort, wo man sie eigentlich nicht erwartet. Sogar den sonntäglichen Gottesdienstbesuchen kann das Unglück ereilen. Ist beispielsweise der Natursteinboden des Gotteshauses von hereingetragenem Schnee nass, ist die Rutschgefahr groß. Erwischt es einen Besucher, kann er sich allerdings wegen der Sturzfolgen nicht ohne weiteres bei der Kirche schadlos halten.
Das musste eine gefallene Kirchgängerin jetzt erfahren. Das Landgericht Coburg wies ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage in Höhe von fast 4.000 € ab. Sie konnte der von ihr in Anspruch genommenen Trägerin der katholischen Kirche keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen.Der starke Schneefall konnte die fromme Klägerin nicht von dem Kirchenbesuch abhalten. Kaum hatte sie aber die gottesdienstlichen Räume betreten, geschah das Unheil: Nachdem sie den auf dem Terrazzoboden ausgelegten Schmutzfangteppich überquert hatte, stürzte sie. Die Kirchenbesucherin fiel auf ein Regal mit Gebetsbüchern und zog sich erhebliche... Lesen Sie mehr