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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glätte“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 21.02.2024
- 6 O 157/22 -

Unter einer Laubschicht ist mit Glätte zu rechnen

Klage auf Schmerzensgeld teilweise erfolgreich

Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das Landgericht Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschuldens gekürztes Schmerzensgeld zu.

Einen öffentlichen Parkplatz mit mehreren Laubbäumen in Bargteheide reinigt die Stadt einmal im Jahr zum Ende der Laubsaison. Ende Oktober – noch vor der Reinigung – parkt eine Frau dort ihr Auto und kommt kurze Zeit später zurück. Über das, was dann passiert, herrscht Streit. Die Frau verlangt von der Stadt 6.000 € Schmerzensgeld, weil sie auf dem Rückweg zum Auto weggerutscht und gestürzt sei und sich dabei das Handgelenk gebrochen habe. Für mehrere Monate habe sie starke Schmerzen und Einschränkungen gehabt Auf dem Parkplatz habe Laub und versteckt darunter rutschiger Matsch gelegen, den die Stadt ihrer Meinung nach hätte entfernen müssen. Die... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.09.2017
- 4 U 57/16 -

Winterdienstpflicht im verkehrsberuhigten Bereich bei bloßer optischer Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn

Winterdienst erstreckt sich auf von Fußgängern bevorzugten Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich mit einer bloßen optischen Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn, erstreckt sich der Winterdienst auf die Bereiche, die von Fußgängern bevorzugt genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin im Jahr 2017 darüber zu entscheiden, welchen Umfang der Winterdienst in einem verkehrsberuhigten Bereich hat, wenn der Gehweg und die Fahrbahn durch einen Bordstein nur optisch abgegrenzt sind. In dem Fall war eine Fußgängerin in den frühen Morgenstunden auf dem üblicher Weise als Gehweg genutztem Bereich wegen Glatteises... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019
- VI ZR 184/18 -

BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden

Unzumutbarkeit einer ständigen Kontrolle und händischen Bestreuung

Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist unzumutbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 8.15 Uhr eines Tages im Dezember 2013 herrschte auf einen Kundeparkplatz eines Supermarktes allgemeine Glätte. Da der Bereich zwischen den parkenden Fahrzeugen nicht bestreut war, rutschte eine Kundin nach dem Aussteigen aus dem Pkw auf eine Glatteisstelle aus und verletzte sich. Sie klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2018
- 21 U 16/18 -

Nach 20 Uhr besteht in der Silvesternacht keine Winterdienstpflicht des Eigentümers eines Wohngrundstücks

Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht in Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht

Für den Eigentümer eines Wohngrundstücks besteht keine Pflicht, in der Silvesternacht nach 20 Uhr den Gehweg vor dem Grundstück zu bestreuen. Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht auch in der Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Silvesternacht des Jahres 2015 stürzte eine Fußgängerin zwischen 22.40 Uhr und 23.30 Uhr wegen Glatteises auf dem Gehweg eines Wohngrundstücks in Berlin und verletzte sich dabei erheblich. Sie klagte aufgrund dessen gegen den Grundstückseigentümer und dessen Winterdienstfirma auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.05.2019
- 24 O 15/19 -

Verkehrs­sicherungs­pflicht bei Wanderwegen

Wanderer müssen sich bei glatten Wald- und Feldwegen zur Not "auf dem Hosenboden" fortbewegen

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass unbefestigte Wald- und Feldwege im Winter nicht vollständig geräumt und gestreut werden müssen. Es sind vielmehr nur diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und zumutbar sind. Eine völlige Gefahrlosigkeit des Weges muss nicht erreicht werden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wanderte Ende Februar 2018 auf einem öffentlich beworbenen Wanderweg auf dem Gebiet der später verklagten Stadt auf das Plateau eines Berges. Schon auf dem Hinweg erkannte die Klägerin, dass der Weg zwar stellenweise gestreut worden war. Man konnte jedoch auch Stellen erkennen, die nicht gestreut und deshalb glatt waren. Auf dem Rückweg... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2019
- 74 C 1611 / 18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis

Parkplätze benötigen nur sicheren Zugang zu abgestellten Fahrzeugen und müssen nicht komplett geräumt werden

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Postzustellerin. Sie fuhr im Januar 2017 auf den Parkplatz des Beklagten in Bobingen mit ihrem eBike, um Post auszuliefern. An dem Tag herrschten winterliche Wetterverhältnisse und der Parkplatz war erkennbar glatt und nicht geräumt. Die Klägerin kam auf dem Parkplatz zu Sturz und verletzte sich am Steißbein, am Becken und am Knie. Außerdem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 16.12.2015
- 3 U 13/15 -

Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Anlieger gilt auch für die Gehwege überquerende Zufahrten

Wirksame Übertragung der Winterdienstpflicht schließt Haftung der Stadt für Glatteisunfall aus

Die durch eine Straßen­reinigungs­satzung übertragene Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Grundstücksanlieger gilt auch für solche Gehwege, die von einer Zufahrt überquert werden. Kommt deshalb ein Fußgänger auf einer Zufahrt aufgrund Glatteises zu Fall, so haftet nicht die Stadt, sondern der verantwortliche Anlieger. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 kam eine Fußgängerin zur Mittagszeit auf einer Zufahrt zu einem Krankenhaus aufgrund Glatteises zu fall. Sie klagte aufgrund dessen gegen die Stadt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Stadt sah sich aber nicht dafür verantwortlich, da sie die Räum- und Streupflicht für Gehwege durch die Straßenreinigungssatzung auf die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.01.1982
- III ZR 80/81 -

BGH: Keine Streupflicht bei vereinzelt auf Fahrbahn auftretenden Glättegefahren

Einzelne Glättestellen können durch entsprechende Fahrweise begegnet werden

Bei vereinzelt auf der Fahrbahn auftretenden Glättegefahren besteht für die Gemeinde keine Pflicht zum Streuen. Denn insbesondere ortskundige Fahrer können die einzelnen Glättestellen bei ihrer Fahrweise berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es im Jahr 1981 um die Streupflicht einer Gemeinde für eine außerhalb einer Ortschaft gelegenen Straße. Auf der Straße kam es an einem Vormittag zu einem glättebedingten Unfall. Die Fahrbahn wies vereinzelte Glättestellen auf, die nicht gestreut waren. Nachdem das Landgericht Verden entschieden hatte, verneinte das Oberlandesgericht Celle eine Streupflicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.09.1987
- 1 U 138/86 -

Glatteisunfall: Keine Winterdienstpflicht für Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger

Räum- und Streupflicht ohnehin nur für belebte unentbehrliche Fußgängerwege

Kommt ein Fußgänger bei der Überquerung einer Straße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall, so muss die winter­dienst­pflichtige Gemeinde dafür nicht haften. Denn die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger besteht nicht für die Fahrbahn. Ohnehin müssen nur die belebten unentbehrlichen Fußgängerwege gestreut werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Fußgängerin im Januar 1985 bei der Überquerung einer Seitenstraße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall kam, klagte sie gegen die winterdienstpflichtige Gemeinde auf Zahlung von Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Fußgängerin. Ihr habe kein Anspruch... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018
- B 2 U 3/16 R -

Sturz nach Überprüfen der Fahrbahn auf Glätte stellt keinen versicherten Arbeitsunfall dar

Prüfung der Fahr­bahn­verhältnisse ist nur nicht versicherte Vorbereitungs­handlung zum versicherten Arbeitsweg

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies entschied das Bundessozialgericht.

In dem zu entscheidenden Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeitsstelle fahren. Nachdem er das Wohnhaus verlassen hatte, legte er zunächst seine Arbeitstasche in das auf dem Grundstück parkende Auto. Danach verließ er das Grundstück zu Fuß und ging wenige Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte... Lesen Sie mehr