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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2018
- 21 U 16/18 -
Nach 20 Uhr besteht in der Silvesternacht keine Winterdienstpflicht des Eigentümers eines Wohngrundstücks
Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht in Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht
Für den Eigentümer eines Wohngrundstücks besteht keine Pflicht, in der Silvesternacht nach 20 Uhr den Gehweg vor dem Grundstück zu bestreuen. Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht auch in der Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Silvesternacht des Jahres 2015 stürzte eine Fußgängerin zwischen 22.40 Uhr und 23.30 Uhr wegen Glatteises auf dem Gehweg eines Wohngrundstücks in Berlin und verletzte sich dabei erheblich. Sie klagte aufgrund dessen gegen den
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. Eine
Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht in Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht
Zwar könne bei besonders frequentierten Orten, wie etwa Bahnstationen oder Gaststätten, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 658/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
[Aktenzeichen: 6 O 185/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 658 GE 2019, 658
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Dokument-Nr. 28185
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