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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2024
- 2 L 82/24 -
Bezirk kann sich nicht gegen Zaun um Görlitzer Park wehren
Eilantrag unzulässig
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat kein Abwehrrecht gegen die in Ausübung des Eingriffsrechts getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Im März 2024 wies die genannte Senatsverwaltung den Bezirk nach Durchführung eines Verständigungsversuchs an, den Görlitzer Park mit einem Zaun zu umfrieden und nachts geschlossen zu halten.Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Bezirks hat das VG als unzulässig abgelehnt. Der Bezirk habe weder eigene Rechte noch eine wehrfähige Rechtsposition, die durch die Ausübung des Eingriffsrechts verletzt sein könnten. Der Bezirk könne sich nicht auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) berufen. Nicht der Bezirk, sondern allein das Land Berlin sei "Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift. Es... Lesen Sie mehr
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