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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Greifvogelschau“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
- 2 K 1548/10.KO -

VG Koblenz: Greifvogel-Flugvorführungen von Falknerei und benachbartem Wild- und Freizeitpark können parallel stattfinden

Von hoher Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Gefahrensituation für Falknerei ist nicht auszugehen

Die Betreiber einer Falknerei mit Flugvorführungen können durch die Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis an einen anderen Greifvogelbesitzer zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen in einem zirka 2 km entfernten Wild- und Freizeitpark nicht in subjektiven Rechten verletzt sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Streitfall stellten im Jahr 2010 die beigeladenen Betreiber des Parks einen Antrag auf Erlaubnis der Durchführung von Greifvogelvorführungen. Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Falknerei der Kläger zu klären, holte der Landkreis Cochem-Zell eine sachverständige Stellungnahme ein. Hierin ist ausgeführt, dass die jeweils täglich mehrmals stattfindenden Flugvorführungen der Kläger und der Beigeladenen wegen des Gefahrenpotentials der zum Einsatz kommenden Vögel nur schwer miteinander zu vereinbaren seien; der Verzicht einer Greifvogelschau oder das Zusammenlegen beider Vorführungen könnten als Lösungen in Betracht gezogen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 17.08.2010
- 2 L 933/10.KO -

Greifvogelschau: Behördliche Auflagen außer Vollzug

Konkurrenz der Greifvogelschauen in geringer Entfernung tierschutzrechtlich dennoch bedenklich

Das Verwaltungsgericht Koblenz die aufschiebende Wirkung der Widersprüche zweier Falkner gegen tierschutzrechtliche Verfügungen dese Landkreises Cochem-Zell wiederhergestellt. Damit hat das Gericht behördliche Auflagen, die vor allem Flugzeiten und Schutznetze an den Vogelhütten betreffen, einstweilen außer Vollzug gesetzt.

Die Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls betreiben eine gewerbliche Flugschau mit Greifvögeln. Weniger als zweieinhalb Kilometer davon entfernt genehmigte die Kreisverwaltung eine weitere Falknerei mit Greifvogelflugvorführung. Um zu verhindern, dass sich die Vögel beider Falknereien gegenseitig verletzen können, erließ die Kreisverwaltung tierschutzrechtliche Verfügungen.... Lesen Sie mehr



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