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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Großbaustelle“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019
- 2-24 O 106/17 -

Baulärm durch Großbaustelle vor Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung

Reise durch Baulärm und verunreinigtes Trinkwasser erheblich beeinträchtigt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Baulärm durch eine Großbaustelle unmittelbar vor dem gebuchten Hotel zu einer Reisepreisminderung von 50 % berechtigt. Bei einer fehlenden Information des Reiseveranstalters über die Großbaustelle, können Reisende weiter 10 % Minderung geltend machen. Zudem berechtigt teilweise verunreinigtes Leitungswasser zu einer weiteren Minderung von 5 %.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger für sich und weitere Personen einen 15-tägigen Hotelaufenthalt in einem Beach- und Golf-Club in Florida gebucht. Vor den vier Zimmern der Reisegruppe befand sich in einem Abstand von rund 15 Metern Luftlinie eine Großbaustelle. Dort wurden Baufahrzeuge und Baumaschinen eingesetzt (u. a. Bagger, Raupen, Presslufthämmer und Kipplader). Mit Ausnahme der Sonntage begannen die Arbeiten ab 6:30/7.00 Uhr und endeten nicht vor 22.00 Uhr. Der beklagte Reiseveranstalter hatte vor Beginn der Reise nicht auf diese Baustelle hingewiesen. Außerdem war das Leitungswasser während der ersten vier Reisetage wegen eines Wasserrohrbruchs verunreinigt und nicht nutzbar.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 01.02.2018
- 472 C 18927/16 -

Auch in der Großstadt kann Baulärm zur Mietminderung berechtigen

Mietminderung nicht wegen grundsätzlich in Großstädten hinzunehmenden Baulärms von vornherein ausgeschlossen

Übermäßiger Baulärm kann auch in der Großstadt zur Mietminderung berechtigen. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage einer Vermieterin auf Zahlung eines im Wege der Mietminderung einbehaltenen Mietanteils nahezu vollständig zurück.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens bewohnt seit Anfang 1997 in München-Maxvorstadt eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 67,18 m², deren Miete seit Oktober 2015 brutto 989,08 Euro beträgt. Sie minderte die Mietzahlungen in den Monaten von Oktober 2015 mit Juni 2016 um insgesamt 1.536,98 Euro und begründete dies mit unzumutbarem Lärm einer benachbarten Großbaustelle, auf der unter... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.06.2015
- XII ZR 78/14 -

BGH: Ausschlagen des Angebots zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen Staubentwicklung wegen Großbaustelle begründet Haftung des Vermieters

Beschädigung von Ware eines Gewerbemieters aufgrund Staubeinwirkung

Kommt es aufgrund einer Großbaustelle zu einer erheblichen Staubentwicklung und schlägt der Vermieter das Angebot des Bauunternehmers, Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung zu ergreifen aus, so haftet der Vermieter für Schäden, die an den Waren seines Gewerbemieters aufgrund der Staubeinwirkung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Großbaustelle zur Errichtung einer U-Bahn kam es ab März 2010 zu einer erheblichen Staubentwicklung. Dies führte dazu, dass die Auslegware einer in der Nähe befindlichen Gewerbemieterin beschädigt wurde. Die Mieterin machte zunächst nur eine Mietminderung geltend. Nachdem sie aber erfahren haben will, dass die Vermieterin das... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.2001
- 333 S 13/01 -

Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft rechtfertigt erhebliche Mietminderung

Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick rechtfertigt Mietminderung von 35 %

Geht von einer in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Großbaustelle eine erhebliche Lärm-, Geruchs- und Staub­beeinträchtigung aus und kommt es zu einem eingeschränkten Lichteinfall und Ausblick, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 35 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fanden etwa 50 m von einer Mietwohnung entfernt, die Hauptarbeiten für die Errichtung der vierten Elbtunnelröhre statt. Aufgrund der Baustellenausfahrt und -einfahrt sowie der offenen Bauweise kam es zu einer erheblichen Belästigung. Zudem befand sich etwa in 10 m Entfernung von der Wohnung ein zum Schallschutz errichteter Bauzaun. Aufgrund dieser Umstände... Lesen Sie mehr