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Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Urteil vom 09.08.2019
- 5 C 364/19 -
Eigenbedarfskündigung wegen Großneffen bzw. Großnichte regelmäßig unzulässig
Wirksame Eigenbedarfskündigung nur bei Vorliegen eines besonderen und herausgehobenen Näheverhältnisses zum Großneffen/zur Großnichte
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu Gunsten des Großneffen bzw. Großnichte des Vermieters ist regelmäßig unzulässig. Nur wenn ein besonderes und herausgehobenes Näheverhältnis zum Großneffen/ zur Großnichte besteht, welches über die enge Familienbande hinausgeht, kann eine Eigenbedarfskündigung wirksam sein. Dies hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Vermieter einer Wohnung das Mietverhältnis mit dem Mieter, da in die Wohnung der Großneffe der Vermieter einziehen sollte. Sie gaben an, dass sie ein enges Familienverhältnis zum Großneffen haben. So kommt es etwa zehn Mal im Jahr im Rahmen von Familientreffen zu Kontakten. Zudem unternimmt man jährlich eine gemeinsame Bildungsreise. Der Großneffe lebte noch im Elternhaus. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, erhoben die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschied gegen die Vermieter. Die Eigenbedarfskündigung... Lesen Sie mehr
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