die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundstücksbewertung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024
- 3 K 3188/21, 3 K 3055/22 und 3 K 3022/22 -
Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin
Allgemeine Liegenschaftszinssätze sind anzuwenden
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich in drei Urteilen mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Das Gericht hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses anzuwenden sind.
Der Gutachterausschuss veröffentlicht seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend jährlich allgemeine Liegenschaftszinssätze für Mietwohnhäuser und Mietwohngeschäftshäuser in Berlin mit einem gewerblichen Mietanteil bis 70 % und mindestens vier Mieteinheiten. Diese Zinssätze dienen primär außersteuerlichen Zwecken, wie etwa der Bemessung von Enteignungsentschädigungen. Für Erbschaft- und Schenkungssteuerzwecke ist bei der Bewertung bestimmter Grundstücksarten grundsätzlich ein typisiertes Ertragswertverfahren vorgesehen. In diesem Fall ist eine Bodenwertverzinsung und ein Vervielfältiger zu berechnen, die jeweils anhand des Liegenschaftszinssatzes bemessen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2023
- 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23 -
FG gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
Dem ersten Streitfall lag eine Grundsteuerwertfeststellung für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 72 Quadratmetern zugrunde. Nach dem Vortrag der Antragstellerin sei das Haus im Jahr 1880 errichtet, seit Jahrzehnten unrenoviert und noch mit einer Einfachverglasung der Fenster versehen. Daher sei der gesetzlich normierte Mietwert pro Quadratmeter überhöht. Der Bodenrichtwert... Lesen Sie mehr