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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haarentfernung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 27.04.2012
- 94 C 28/11 -
Pigmentstörung nach IPL-Haarentfernung: Kundin erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld
Betreiber von Haarentfernungsstudio wegen fahrlässiger Behandlungsfehler zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Die in mehreren Sitzungen durchgeführte IPL-Xenon-Lichtbehandlung ihrer Bikini-und Intimzone hatte für eine 24-jährige Frau gravierende gesundheitliche Folgen: An den behandelten Stellen erkrankte sie an einer Hypopigmentierung - einer nicht therapierbaren Pigmentstörung. In dem folgenden zivilrechtlichen Klageverfahren verurteilte das Amtsgericht Wuppertal die Betreiber des Studios unter anderem zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4.000 Euro.
Neben der Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld hat das Amtsgericht festgestellt , dass die Betreiber des "Fachinstituts für schnelle, sichere und dauerhafte Haarentfernung" sämtliche zukünftigen materiellen Schäden, die aus der Fehlbehandlung entstehen, ersetzen müssen. Ferner müssen sie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der jungen Frau erstatten.Die Klägerin hatte sich zwischen Juni und Dezember 2008 in über 12 Sitzungen der Haarentfernungs-Behandlung unterzogen. Dabei kam es schon ab dem vierten Termin zu Rötungen der behandelten Stellen. Durch die Behandlung mit Xenon-Licht wurde eine Hypopigmentierung ausgelöst.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016
- L 5 KR 226/15 -
Krankenkasse muss Kosten für Haarentfernung bei Frauen mit starker Gesichtsbehaarung nicht übernehmen
Laser-Epilationsbehandlung ist "neue" und noch nicht anerkannte Behandlungsmethode
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die gesetzliche Krankenkasse kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Entfernung männlicher Körperbehaarung (sogenannter Hirsutismus) bei Frauen mittels Laserbehandlung besteht.
Bei der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits besteht eine Körperbehaarung nach männlichem Verteilungsmuster, insbesondere eine starke Gesichtsbehaarung. Die behandelnde Gynäkologin bescheinigte insoweit einen starken Leidensdruck. Die Klägerin beantragte bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2006
- 132 C 36019/05 -
Misslungene Haarentfernung - Zur Aufklärungspflicht vor einer Schönheitsbehandlung
Haarentfernung gelingt nicht immer
Auch das Verschweigen von Tatsachen kann die Aufklärungspflicht verletzen. Umstände, die offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, müssen ungefragt bereits bei Anbahnung des Vertrages offenbart werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Beklagte betreibt ein Wellness- und Beautycenter. Auf Grund eines Prospektes, in dem sie die dauerhafte, sanfte und problemlose Haarentfernung an allen Gesichts- und Körperzonen und für alle Haare und Hauttypen anbot, kam auch die Klägerin und wollte sich dauerhaft die Beinhaare entfernen lassen. Zu diesem Zweck unterzog sie sich im Zeitraum von neun Monaten fünf Behandlungen mit... Lesen Sie mehr
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