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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handfesseln“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.12.2013
- 1 BvR 2531/12 -
Über Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden
Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen war nicht rechtmäßig
Über die Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor, die an die bestehende Rechtsprechung zu den Grenzen des Prozesskostenhilfeverfahrens anknüpft. In Fällen der Menschenwürdeverletzung bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Für die konkret vorliegende Konstellation fehlt es an obergerichtlicher Rechtsprechung, die für die Begründung der Ablehnung hätte herangezogen werden können.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, wurde im November 2009 wegen plötzlich auftretender krampfartiger Schmerzen im Unterleib von mehreren Justizvollzugsbediensteten in eine Klinik verbracht. Ihm wurden dabei Hand- und Fußfesseln angelegt, die auch während der Behandlung in der Klinik nicht abgenommen wurden. Im Beisein der Justizvollzugsbediensteten und von Polizeibeamten wurden ihm im Behandlungszimmer mehrere Einläufe verabreicht. Dabei wurde ihm nicht gestattet, im Anschluss daran die im Behandlungszimmer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.03.2013
- 3 Ws 58/13 (StVollz) -
Gefesselte Vorführung eines Strafgefangenen zum Gespräch mit Anstaltsleiter zur privaten Hilfestellung rechtswidrig
Strafgefangener kann Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme beantragen
Weigert sich ein Strafgefangener an einem Gespräch mit dem Anstaltsleiter zur privaten Hilfestellung des Strafgefangenen teilzunehmen, so darf er nicht gefesselt vorgeführt werden. Eine solche Zwangsmaßnahme ist rechtswidrig. Der Strafgefangene kann in einem solchen Fall Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 sollte ein Strafgefangener an einem Gespräch mit dem Anstaltsleiter teilnehmen. Thema des Gesprächs sollte die private Situation des Strafgefangenen sein und wie man ihm am besten dabei hilft. Dieser wollte sich aber nicht helfen lassen und weigerte sich daher an dem Gespräch teilzunehmen. Daraufhin wurde er kurzerhand zwangsweise... Lesen Sie mehr
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