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Amtsgericht Gießen, Urteil vom 21.06.2007
- 48-M C 141/07, 48 MC 141/07, 48 M C 141/07 -
Mieter haften für Wasserschaden nach versuchter Beseitigung einer Abflussverstopfung
Unsachgemäßer Gebrauch einer Handpumpe reißt Abflussrohre auseinander und überschwemmt darunter liegende Wohnung
Wer bei Reparaturversuchen in einer Mietwohnung einen Schaden verursacht, der ist für diesen ersatzpflichtig. Sind mehrere Personen Mieter einer Wohnung, von der der Schaden ausgeht, so können sie als Gesamtschuldner haftbar gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor.
Im vorliegenden Fall wollte ein Mieter mit Hilfe einer Handpumpe die Verstopfung seines Badewannenabflusses beseitigen und verursachte durch das ungewollte Ablösen des Abflussrohres einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung. Die Vermieterin klagte daraufhin gegen die Schadensverursacher auf Ersatz der Renovierungskosten in Höhe von 2.763 Euro.In ihrer Klagebegründung führte die Vermieterin aus, die beiden Mieter hätten mit der verwendeten Handpumpe einen zu hohen Druck verursacht, der die ineinander gesteckten Abflussrohre auseinander gerissen hätte. Die Mieter vertraten hingegen die Auffassung, die Verwendung einer... Lesen Sie mehr
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