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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausmann“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2006
-  XII ZR 197/02  -

Hausmann ist Kindern aus früherer Ehe weiterhin unterhaltspflichtig - Nebenjob zum Unterhalt zumutbar

Bundesgerichtshof entwickelt Hausmannrecht­sprechung weiter

Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, mit der dieser die so genannte Hausmannrecht­sprechung weiter entwickelte. Im entschiedenen Fall lebte ein Brasilianer in zweiter Ehe und hatte die Betreuung der Kinder übernommen, weil seine Frau mit ihrer Arbeit wesentlich mehr verdiente als er.

Die 1990 bzw. 1991 geborenen Kläger sind Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Der Beklagte ist wieder verheiratet. Aus dieser Ehe sind drei weitere Kinder hervorgegangen. Der Beklagte hat in seiner neuen Ehe die Haushaltstätigkeit und Kindererziehung übernommen und erzielt keine eigenen Einkünfte. Er ist brasilianischer Staatsangehöriger; seine Ausbildung zum Bauzeichner wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt. Seine zweite Ehefrau ist Diplompädagogin, betreibt ein Kleinstheim für psychisch auffällige Kinder und erzielt daraus Einkünfte, die sich - einschließlich eines Wohnvorteils im eigenen Haus - auf rund 2.500 € belaufen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.06.2005
- 9 UF 51/05 -

Hausmann muss seinen Kindern weiterhin Unterhalt zahlen

Ein Mann, der in seiner neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernimmt, muss seinen Kindern aus erster Ehe weiterhin Unterhalt zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.

Der Mann war der Ansicht, seinen Kindern aus erster Ehe nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein, da er kein eigenes Einkommen mehr habe. Er habe die Rolle des Hausmannes übernommen, da seine neue Ehefrau mehr verdiene als er. Der Mann habe in diesem Fall den Unterhalt aus dem Einkommen seiner neuen Frau zu zahlen, so das Gericht. Darüber hinaus könne er eine Nebentätigkeit aufnehmen... Lesen Sie mehr



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