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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hautirritationen“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2016
- 3 A 964/15 -
Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub ist kein Dienstunfall
Für Anerkennung eines Dienstunfalls muss dienstliche Tätigkeit hohe Wahrscheinlichkeit konkreter Erkrankung beinhalten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub nicht als Dienstunfall anerkannt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen, war zunächst Sachbearbeiter, anschließend Sachgebietsleiter in verschiedenen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen. Er machte geltend, durch Tonerstaub aus Laserdruckern an einer Kontaktdermatitis erkrankt zu sein. Der Tonerstaub befinde sich sowohl in der Raumluft der Finanzämter als auch auf den dort zu bearbeitenden Schriftstücken. Die Oberfinanzdirektion lehnte eine Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall ab.Die dagegen gerichtete Klage hatte beim Verwaltungsgericht Münster keinen Erfolg. Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 14.02.2012
- 11 O 567/10 -
Kundin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Auftreten von Hautveränderungen nach Tätowierung
Mögliche Risiken in Zusammenhang mit Tätowieren allgemein bekannt
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass eine Kundin, bei der nach einer Tätowierung entzündliche Hautveränderungen am rechten Unterschenkel auftraten, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat. Eine Pflichtverletzung seitens des Tätowierers konnte nicht festgestellt werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ließ sich im Jahr 2008 vom späteren Beklagten in dessen Tattoo-Studio tätowieren. Sechs Monate danach trat im Bereich einer rotvioletten Farbgestaltung eine entzündliche Hautveränderung auf. Dieser Hautbereich musste nach längerer ärztlicher Behandlung entfernt werden. Der Tätowierer hatte seiner Kundin den im betroffenen Hautbereich verwendeten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2009
- S 4 U 4810/07 -
Offensichtlich berufsbedingte Hauterkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen
Erkrankung durch Gutachter und Sachverständigen bestätigt
Ein Hautauschlag an Händen und Unterarmen, die offensichtlich durch das Tragen von Gummihandschuhen hervorgerufen wird (hier bei einer Krankenschwester) ist als Berufskrankheit anzusehen, wenn die Hautreaktion nachweislich auf die beruflich bedingten Umstände zurückzuführen ist. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft verurteilt, die schwere Hautkrankheit einer Krankenschwester an Händen und Unterarmen als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) anzuerkennen. Die Krankenschwester reagiere u. a. auf Thiuram-Mix allergisch. Thiuram-Mix sei Bestandteil der von der Schwester zu benutzenden Gummihandschuhe. Die... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 06.03.2008
- 7 O 686/05 -
Hautirritationen können bei Models einen Mangel darstellen
Vier kleine Knubbelchen und andere Irritationen - Des Menschen Makel vor Gericht
Wenn ein Juwelier ein Fotomodel engagiert, können Hautirritationen einen Mangel darstellen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Werbeagentur den Juwelier allerdings über die Hautveränderungen in Kenntnis gesetzt, so dass dieser keine Ansprüche hieraus herleiten konnte.
Dröhngeräusche im Neuwagen, Kakerlaken im Hotelzimmer, Gammelfleisch im Supermarkt und Schrottimmobilien von der Bank: "Mängel" sind das täglich Brot der Zivilgerichte. Auch ein Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I befasst sich mit Mängeln. Bemerkenswert daran: Es geht um die Mangelhaftigkeit von Menschen und nicht - wie üblich - einer Sache.Ein Juwelier... Lesen Sie mehr
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