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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizungsrohre“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche
Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre zum Teil über Putz lagen und in einer Ecke des Badezimmers eine Abwasserleitung gut sichtbar über Putz verlief. Die Vermieterin sah dies jedoch anders und erhob daher Klage.Das Landgericht Berlin wertete den Linoleumboden in der... Lesen Sie mehr
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