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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizungsventil“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.06.1983
- 63 a S 69/83 -
Nichtregulierbarkeit der Heizung begründet kein Recht zur Mietminderung
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt
Die Nichtregulierbarkeit einer Heizung stellt nur eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete, da die Heizung bei Betätigung des Ventils entweder die volle Wärme abgab oder gar keine. Er bemängelte die mangelnde Regulierbarkeit. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Der Mieter habe kein Recht auf Minderung des Mietzinses zugestanden. Ein Mangel habe nicht vorgelegen. Vielmehr stelle die mangelnde Regulierbarkeit der Heizung lediglich eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit dar. Denn die eigentliche Funktion des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 07.03.1984
- 6 C 218/81 -
Keine Mietminderung: Heizungsventil muss zum Erreichen einer angemessenen Raumtemperatur voll aufgedreht werden
Zum Erreichen der notwendigen Raumtemperatur kann es notwendig sein, die Thermostatventile vollständig zu öffnen
Wenn zur Erreichung der notwendigen Raumtemperatur das Heizungsventil voll aufgedreht werden muss, besteht darin kein Mietmangel. Dass die Heizung nicht über die benötigte Temperatur hinaus heizt zeigt im Gegenteil, wie genau und kostensparend die Heizkurve ermittelt ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im vorliegenden Fall behielt eine Mieterin einen Teil der von ihr geschuldeten Monatsmiete mit der Begründung zurück, es bestehe ein Mietmangel an der Wohnung wegen unzulänglicher Beheizbarkeit. Die Frau behauptete, zu einer Mietminderung von 25 Prozent berechtigt zu sein, da die Isolierung und Beheizung ihrer Wohnung mangelhaft sei. Wegen falscher Dimensionierung des Heizkörpers kämen... Lesen Sie mehr
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