wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heranwachsender“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 30.11.2017
- S 52 AS 4265/17 -

Hartz-IV: Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener bei Umzugsvorhaben gestärkt

SG zur Umzugszusicherung des Jobcenters bei unter 25 Jahre alten Leistungsempfänger

Ist ein junger Erwachsener einmal von zu Hause ausgezogen, dann ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Im vorliegenden Verfahren hatte der 22 Jahre alte Kläger bereits alleinstehend Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") bezogen. Er zog nach Dresden und war zunächst obdachlos. Daraufhin kam er kurz bei seinem Vater unter. Als er einen Vollzeitjob gefunden hatte, meldete er sich vom Arbeitslosengeld II-Bezug ab und mietete ein WG-Zimmer für 300 € warm. Schon nach wenigen Tagen erhielt er die Kündigung des Arbeitsvertrages und stellte wieder einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Das Jobcenter Dresden bewilligte ihm nur 80 % des Regelbedarfs. Die Kosten der Wohnung erkannte es nicht an, weil der Kläger ohne Zusicherung des Jobcenters umgezogen sei.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2010
- 1 StR 554/09 -

Bundesgerichtshof bestätigt nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Kein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen Rückwirkungs- oder Doppelbestrafungsverbot

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist auch bei Jugendstrafen zulässig. Die Anordnung nach § 7 Abs. 2 JGG steht im Einklang mit der Verfassung und verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen das Doppelbestrafungsverbot. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dient einer präventiven Verhinderung zukünftiger Straftaten und stellt kein repressive, dem Schuldausgleich dienende Sanktion dar. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Mit Urteil vom 22. Juni 2009 hat das Landgericht Regensburg nachträglich die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Dabei hat es sich auf die mit Gesetz vom 8. Juli 2008 eingefügte Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) gestützt.Der heute 32-jährige Verurteilte war durch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.08.2008
- 2 StR 240/08 -

Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

Lebenslang für Siegburger Foltermord?

Ein Heranwachsender Häftling, der wegen Folterung und Ermordung eines Mithäftlings verurteilt wurde ("Siegburger Foltermord"), könnte nun doch lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Richter hoben ein Urteil des Landgerichts Bonn im Rechtsfolgenausspruch auf und verwiesen die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts. Das Landgericht wird die Höhe der Strafe neu zu beurteilen haben und zu entscheiden heben, ob eine vorbehaltende Sicherungsverwahrung angeordnet wird.

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten I. wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 5 Fällen, Vergewaltigung in 2 Fällen sowie besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zwei Mitangeklagte verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren bzw. einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren.... Lesen Sie mehr