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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2022
- L 7 AS 1360/21 -
Kein Anspruch auf plattdeutsche Jobcenter-Bescheide
Hochdeutsch ist die Amtssprache für Jobcenter-Bescheide
Eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage rechtfertigt die Verhängung von Verschuldenskosten i.H.v. 500,00 Euro. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil entschieden.
Der Kläger bezog 2017 Arbeitslosengeld II. Auf seinen Wunsch hin wies ihm das beklagte Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit in einem Bauernmuseum zu. Er beschritt den Rechtsweg und begehrte die Erteilung eines Bescheides in plattdeutscher Sprache. Das SG Detmold wies seine Klage durch Gerichtsbescheid ab.Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Er habe keinen Anspruch auf Erteilung eines Bescheides in platt- bzw. niederdeutscher Sprache oder Erhalt einer Übersetzung in die platt- bzw. niederdeutsche Sprache. Nach § 19 Abs. 1 SGB X sei die Amtssprache deutsch. Zwar umfasse die deutsche Sprache neben der hochdeutschen... Lesen Sie mehr
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