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Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.10.2001
- 214 C 437/00 -
Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metalltors berechtigt zur Mietminderung von 15 %
Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung
Entsteht durch das ständige Öffnen und Schließen eines Metalltors eine Lärmbelästigung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 15 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da durch das ständige Auf- und Zumachen des Metall-Hoftors eine Lärmbelästigung entstand. Die Vermieter erkannten ein Minderungsrecht jedoch nicht an. Ihrer Meinung nach hätten die Mieter angesichts des seit Jahren vorhandenen Metalltors, schon früher die Lärmbelästigung rügen müssen. Die Vermieter erhoben daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieter. Denn den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB zugestanden. Der Sachverständige habe ermittelt, dass die zulässigen Grenzwerte... Lesen Sie mehr
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