die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holocaustvergleich“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.2020
- 324 O 290/19 -
Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit Holocaust verglichen werden
"Babykaust.de"-Betreiber zu Unterlassung und Geldentschädigung verurteilt
Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Seite "Babykaust.de" Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel untersagt, in denen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden.
Nach dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck "entartet" belegt zu werden.Ihr steht zudem eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro wegen entsprechender Äußerungen des Seitenbetreibers zu, die dieser an Hänel zu zahlen hat. In einem Verhandlungstermin am vergangenen Freitag, zu dem für den Beklagten niemand erschienen war, hatte die Kammervorsitzende den Erlass einer solchen Entscheidung bereits angekündigt.Es handelt sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten um... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.06.2013
Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung
Landgericht Osnabrück verurteilt 43-jährigen Meppener wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zur Geldstrafe
Der Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil der Holocaust geleugnet wird. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Lied "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" heißt es u.a. "Geschmierte Historikerkommissionen (...) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht"; zudem ist die Rede von "Massenmord" und von "Bildern von Schienen und vom Eingangstor". Damit habe der 43-jährige Angeklagte aus Meppen zweifelsfrei den Holocaust geleugnet.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.02.2009
- 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne
Der Beschwerdeführer, ein eingetragener Verein, ist die deutsche Repräsentanz der weltweiten Tierschutzorganisation "P.". Im März 2004 wollte der Beschwerdeführer eine Werbekampagne unter dem Titel "Der Holocaust auf Ihrem Teller" beginnen. Dabei sollte unter anderem auf Plakatwänden jeweils ein Foto aus dem Bereich der Massentierhaltung neben einer Abbildung von lebenden oder toten Häftlingen von... Lesen Sie mehr