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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hunde-Zweikampf“ veröffentlicht wurden

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.09.1992
- 13 S 6213/91 -

Hunde-Zweikampf: Hundehalter des angreifenden Hundes haftet auch ohne Verschulden

Kein Mitverschulden des anderen Tierhalters, der Hunde auseinanderbringt und dabei gebissen wird

Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter in der Regel sogar ohne Verschulden. So zum Beispiel dann, wenn sein Hund unvermittelt mit einem kleinen Artgenossen zu raufen anfängt und ihn verletzt.Geht bei einem solchen Kampf der Besitzer des angegriffenen Hundes dazwischen, um ihn aus seiner bedrohlichen Lage zu befreien, und wird er bei dem Rettungsversuch gebissen, so kann er vom Halter des Angreifer-Hundes zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.Ob sich der Verletzte ein Mitverschulden entgegenhalten lassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß man kämpfende Hunde keinesfalls mit der ungeschützten Hand trennen darf, gibt es jedenfalls nicht, stellte des Landgericht Nürnberg-Fürth fest. Es verurteilte deshalb den Eigentümer des aggressiven Hundes zum vollen Schadensersatz und wies den Einwand, der Verletzte habe sich den Biß durch sein unbedachtes Eingreifen selber zuzuschreiben, als unbegründet zurück.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vorfall ereignete sich Anfang der 90er Jahre. Beteiligt waren auf der einen Seite der zehn Monate alte Rauhhaar-Teckel des Klägers, auf der anderen der sieben Jahre alte Riesenschnauzer-Rüde des Beklagten. Vier Tage vor Weihnachten ging der Kläger mit seinem ordnungsgemäß angeleinten Teckel spazieren. Sein Weg führte ihn am Auto des Beklagten vorbei.Der Beklagte war mit seiner Familie erst kurz zuvor angekommen. Auch der Riesenschnauzer war soeben erst aus dem Fahrzeug gesprungen und deshalb noch nicht angeleint. Zunächst stand er noch ruhig neben der Tochter... Lesen Sie mehr