wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundeurin“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 16.02.2010
- 9 U 179/09 -

Kein Versicherungsschutz durch Privat­haft­pflicht­versicherung wegen durch Hundeurin beschädigtes Parkett bei Leistungsausschluss für Schäden durch Hundehaltung

Ausschlussklausel soll erhöhtes Haftungsrisiko aus Tierhaltung ausschließen

Wird das Parkett einer Mietwohnung durch Hundeurin beschädigt, so muss dafür die Privat­haft­pflicht­versicherung dann nicht aufkommen, wenn eine Klausel die Leistungspflicht bei Schäden durch Hundehaltung ausschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Mietwohnung wurde durch den Hund der Mieterin das Parkett beschädigt, weil der Hund auf das Parkett urinierte. Sie beanspruchte aufgrund dessen ihre Privathaftpflichtversicherung. Diese berief sich jedoch auf eine Klausel der Versicherungsbedingungen, wonach bei Schäden durch Hundehaltung kein Versicherungsschutz besteht. Die Mieterin erhob daraufhin Klage.Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen die Versicherungsnehmerin. Ihr habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden.... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.09.1996
- 21 S 110/96 -

Ersatz für Beschädigungen aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache unterfallen nicht der Schönheitsreparaturklausel

Pflicht zur Leistung von Schadensersatz besteht

Wird die Mietsache aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs beschädigt, so unterfällt dies nicht der Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrags. Der Mieter ist vielmehr zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung nach dem Auszug des Mieters von diesen Schadenersatz wegen der Beschädigung der Teppiche im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer. Der Teppichboden wies Flecken von Hundeurin sowie Rotwein- und Brandflecken auf. Er musste daher neu verlegt werden. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Seiner Meinung nach habe es sich um... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2000
- 208 C 164/00 -

Gelegentlicher Hundeurin im Treppenhaus berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung

Fristgerechte Kündigung jedoch möglich

Befindet sich nur gelegentlich Hundeurin im Treppenhaus, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wiederholt sich dies jedoch regelmäßig, so kommt eine fristgerechte Kündigung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Halterin eines Hundes fristlos gekündigt. Ihr Hund urinierte im Treppenhaus und bellte, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeilief.Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Die Fristlose Kündigung war unwirksam. Durch den Hund kam es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Mitmieter oder der Mietsache selbst... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
- 213 C 94/10 -

Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung

10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchs­belästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungs­prozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll

Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Miet­minderungs­anspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung geltend, welche auf einen Mieter im Stockwerk unter ihnen zurückzuführen war. Aus der betreffenden Wohnung drangen Gerüche, die an sich zersetzendem organischen Müll und menschliche Ausscheidungen erinnerten, wie es ein später eingeholtes Gutachten beschrieb. In ihrer Begründung führten die... Lesen Sie mehr