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Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 17.05.2024
- 22 C 157/23 -
Kein Recht zur Kündigung wegen Stromdiebstahls bei Geringfügigkeit des Schadens
Schaden in Höhe von 50 € ist als geringfügig anzusehen
Begeht ein Mieter Stromdiebstahl, so rechtfertigt dies dann weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung, wenn der eingetretene Schaden als geringfügig anzusehen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Schaden in Höhe von 50 € entstanden ist. Dies hat das Amtsgericht Leverkusen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Leverkusen erhielten im Herbst des Jahres 2023 eine fristlose und ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieter ihren Hybrid-PKW 10 Mal über eine Allgemeinsteckdose aufgeladen hatten. Nach Erhalt der Kündigung nutzten die Mieter die Allgemeinsteckdose nicht mehr. Zudem baten sie als Wiedergutmachung die Zahlung eines Betrags in Höhe von 600 € an. Der Vermieter hielt dies für unbeachtlich und erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Leverkusen entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
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