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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Identität der wirtschaftlichen Einheit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.2008
- 8 AZR 481/07 -

BAG zum Betriebsübergang: Wenn ein Unternehmen Aufgaben und Mitarbeiter in neue Service GmbH abgibt, wo die Mitarbeiter gleiche Aufgaben, wie zuvor ausüben, liegt ein Betriebsteilübergang vor

Bundesarbeitsgericht zum Betriebsübergang bei Gründung einer Service GmbH

Gründet ein Kommunalunternehmen, das Krankenhäuser betreibt, eine Service GmbH und übernimmt diese alle Reinigungskräfte dieser Krankenhäuser, so liegt ein Betriebsteilübergang vor, wenn die GmbH im Wege der Arbeitnehmerüberlassung alle übernommenen Reinigungskräfte an das Kommunalunternehmen „zurückentleiht“ und diese dort die gleichen Tätigkeiten verrichten wie bisher. Dies gilt jedenfalls, wenn ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens der Service GmbH die Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen oder an dessen Tochterunternehmen ist.

Die Klägerinnen waren als Reinigungskräfte in einem vom Kommunalunternehmen betriebenen Krankenhaus beschäftigt. Es kam zur Gründung der Beklagten, einer Service GmbH, deren ausschließlicher Geschäftsgegenstand die Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen oder dessen Tochterunternehmen ist. Alleiniger Gesellschafter der Beklagten ist das Kommunalunternehmen. Die Klägerinnen schlossen auf Anraten des Kommunalunternehmens Aufhebungsverträge mit diesem und gleichzeitig Arbeitsverträge zu geänderten Bedingungen mit der Beklagten. Auf Grund eines Personalgestellungsvertrages stellte die Beklagte die Klägerinnen dem Kommunalunternehmen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2007
- 8 AZR 911/06 -

BAG zum Betriebsübergang in einer Müllsortieranlage

Erledigt ein Unternehmen an einer im Eigentum eines Dritten stehenden Müllsortieranlage anfallende „manuelle“ Sortieraufgaben und vergibt der Dritte später die Hälfte der Sortiermenge an ein anderes Unternehmen, so dass nunmehr zwei Unternehmen jeweils in getrennten Schichten die bisherige Sortiertätigkeit durchführen, stellt dies keinen Betriebsteilübergang auf das neue Unternehmen dar. Die Identität der wirtschaftlichen Einheit ist dann nicht gegeben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger war als Müllsortierer bei der SD GmbH beschäftigt. Diese führte im Auftrag der S GmbH, die auf der Mülldeponie in S eine automatisierte Müllsortieranlage betreibt, die manuell anfallenden Müllsortierarbeiten durch. Die SD GmbH beschäftigte 115 Arbeitnehmer, darunter 32 Leiharbeitnehmer. Im März 2004 vereinbarte die S GmbH mit der SD GmbH eine Änderung des bestehenden... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2007
- 8 AZR 1043/06 -

Neuvergabe von Servicedienstleistungen - Kein Betriebsübergang wenn die Identität des Betriebs nicht gewahrt bleibt

Wesentlich andere, deutlich vergrößerte Organisationsstruktur

Führt ein Unternehmen, das bei einer Auftragsneuvergabe berücksichtigt wurde, die Erfüllung der Aufgabe eines Servicevertrages fort, so stellt dies für sich genommen keinen Betriebsübergang dar. Voraussetzung eines Betriebsübergangs ist, dass die wirtschaftliche Einheit im Wesentlichen unverändert unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Aufgabe künftig im Rahmen einer wesentlich anderen, deutlich größeren Organisationsstruktur durchgeführt wird, deren Aufgabenumfang zudem um ein Vielfaches größer ist.

Der Kläger war seit 1995 bei der CB GmbH beschäftigt, die mit etwa 20 Arbeitnehmern technische Dienstleistungen in einem Teilbereich des Klinikums C. erbrachte. Dafür benutzte sie Räume und Software des Klinikums; dieses zahlte Wasser und Elektrizität. Das Klinikum kündigte den Dienstleistungsauftrag gegenüber der CB GmbH zum 31. März 2006. Seit dem 1. April 2006 nimmt die CF GmbH... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2007
- 8 AZR 803/06 -

BAG: Wechsel der Gesellschafter einer KG oder Übernahme von Buchhaltungs- und Personalaufgaben durch Konzernmutter ist kein Betriebsübergang

Nur wenn Betriebsmittel oder Personal übernommen werden, liegt ein Betriebsübergang vor

Das Bundesarbeitsgericht hat präzisiert, wann von einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ausgegangen werden kann. Im Fall hat es die Klage eines Stapelfahrers abgewiesen, weil kein Betriebsübergang vorlag.

Ein Betriebsübergang iSd. § 613 a BGB ist dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter Wahrung der Identität fortführt. Daran fehlt es, wenn allein die Gesellschafter einer KG ausgewechselt werden. Die Übernahme der Buchhaltung und der Personalverwaltungsaufgaben eines Tochterunternehmens durch die Konzernmutter... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2007
- 8 AZR 431/06 -

Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

Arbeitnehmer kann Recht auf Widerspruch verlieren

Nutzt ein Auftragnehmer zur Durchführung der Ausbein-, Zerlege- und Schlachtarbeiten die ihm vom Inhaber des Schlachthofs zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der neue Auftragnehmer die Schlachtarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung unverändert wie der bisherige Auftragnehmer fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen. Auf die eigenwirtschaftliche Nutzung der sächlichen Betriebsmittel und auf die Übernahme von Personal kommt es nicht an.

Der Kläger war seit 1979 als Fleischer in der Rinderschlachtung des Schlachthofs in C. tätig. Nach der Wende übernahm die Fleischversorgung C GmbH die Arbeitgeberstellung. Auf Grund eines Werkvertrags vom 18. September 1996 übernahm der Beklagte von der C GmbH die Durchführung der Ausbein-, Zerlege- und Schlachtarbeiten. Der Kläger erhielt seinen Lohn seither von dem Beklagten, ohne... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2006
- 8 AZR 249/04 -

Kein Betriebsübergang bei Wechsel der Bistrobewirtschaftung bei der Bahn

Statt Interregio-Züge fahren jetzt IC-Züge - eigene Bewirtschaftung durch Tochterunternehmen der Bahn

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Deutsche Bahn AG frühere Angestellte von privaten Bistrobetreibern in den ausrangierten Interregio-Zügen nicht übernehmen muss. Die Bahn hatte im Dezember 2002 die zuvor durch private Unternehmer betriebene Bewirtschaftung der Züge einem eigenen Tochterunternehmen übertragen, das die Bewirtschaftung in den neuen IC-Zügen übernahm.

Ein Betriebsübergang iSd. § 613 a BGB setzt die im Wesentlichen unveränderte Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit unter Wahrung ihrer Identität voraus. Ein Betrieb oder Betriebsteil geht daher nur dann über, wenn er beim Erwerber als Betrieb oder organisatorisch selbständiger Betriebsteil fortgeführt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Bewirtschaftungsbetrieb vollständig in... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2006
- 8 AZR 147/05 -

Die Neuvergabe der Bereederung für ein Forschungsschiff ist ein Betriebsübergang

Wird die Bereederung eines Forschungsschiffs im Rahmen einer Ausschreibung auf Grund Vergaberechts auf einen anderen Betreiber übertragen, so kann hierin ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang liegen, der zum Übergang der Heuerverhältnisse nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den neuen Auftragnehmer führt. Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke erforderlichen wissenschaftlichen Einrichtung und Organisation ist als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die bei einer Neubereederung und Fortführung als Forschungsschiff ihre Identität wahrt.

Der Kläger war seit 1989 bei seiner Streithelferin als Bootsmann beschäftigt und zuletzt auf dem Forschungsschiff „Poseidon“ eingesetzt. Der Bereederungsvertrag der Streithelferin endete zum 31. Dezember 2003. Im Rahmen eines neuen Ausschreibungsverfahrens wurde der Zuschlag für die Bereederung der „Poseidon“ der Beklagten durch deren Streithelferin erteilt. Mit Schreiben vom 16. Dezember... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2006
- 8 AZR 211/05 -

Kein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach Übergang von Betriebsteilen

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Erwerben verschiedene rechtlich selbständige Unternehmen vom insolvent gewordenen Arbeitgeber nur einzelne Betriebsmittel, führt dies dann zu einem Teilbetriebsübergang, wenn diese Betriebsmittel die Identität eines bereits zuvor beim Arbeitgeber organisatorisch verselbständigten Teilbetriebs prägten. Haben die Erwerber dieser Betriebsmittel zur Betriebsführung einen Gemeinschaftsbetrieb... Lesen Sie mehr