die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Infektionsschutzmaßnahmeverordnung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2022
- 3 CN 2.21 -
Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom März 2020 war unverhältnismäßig
Ganztägige Ausgangssperre stellt schweren Eingriff in Grundrechte dar
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV* war das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe waren insbesondere die in Absatz 3 aufgeführten Tätigkeiten, darunter Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 BayIfSMV). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf einen Normenkontrollantrag von zwei Privatpersonen festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 BayIfSMV unwirksam war. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Freistaats Bayern zurückgewiesen.Der Bayerische... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.03.2022
- 20 CE 22.536 -
BayVGH: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig
§ 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnV) voraussichtlich rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gemäß § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung (SchAusnV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass ein in der Stadt Augsburg wohnhafte Antragsteller für sechs Monate als genesen gilt.
Der nicht gegen das Coronavirus geimpfte Antragsteller wurde am 24. September 2021 positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet. Mit seiner Beschwerde verfolgt er seinen Antrag gegen die Stadt Augsburg weiter im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass er nicht nur drei, sondern sechs Monate als genesen gilt. Sein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg blieb ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2021
- 2 BvR 2164/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Wahl des Bundeskanzlers erfolglos
Verfassungsbeschwerde gegen 2G-Regel in Berliner Hotels unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von elf Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen § 19 Abs. 2 Satz 2 der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 23. November 2021 (3. InfSchMV des Landes Berlin) richtete. Die Vorschrift sieht vor, dass Übernachtungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen nur unter der 2G-Bedingung angeboten werden dürfen. Die nach eigenen Angaben ungeimpften und außerhalb Berlins lebenden Beschwerdeführer sehen sich durch die Norm insbesondere in ihren Abgeordnetenrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil sie durch diese an der Teilnahme der Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag am 8. Dezember 2021 gehindert seien. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch unzulässig, weil sie weder bezüglich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes noch bezüglich der geltend gemachten Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten den Begründungsanforderungen genügt.
Gemäß der aktuell geltenden Vorschrift des § 19 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der 3. InfSchMV des Landes Berlin dürfen Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen nur unter der 2G-Bedingung angeboten und grundsätzlich ausschließlich gegen Covid-19 geimpfte Personen oder genesenen Personen Einlass gewährt werden.Die Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 20 NE 21.76 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug
Weitere Kontaktbeschränkungen aber weiterhin in Kraft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum (§ 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontaktbeschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat er abgelehnt.
Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht der Verwaltungsgerichtshof aus, dass nach § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung des Senats... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.12.2020
- 20 NE 20.2461 -
BayVGH hält § 28 a IfSG für verfassungsgemäß
Gesetzgeber hält Gestaltungsspielraum ein
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es in einem Normenkontrolleilverfahren abgelehnt, die Regelungen der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) zu Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und zu Gastronomieschließungen vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Dabei hat sich der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat erstmals mit der Verfassungsmäßigkeit des durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 neu geschaffenen § 28 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geäußert. Zwar seien die dort geregelten Befugnisse der Infektionsschutzbehörden zum Teil sehr... Lesen Sie mehr