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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Invers-Auskunft“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2007
- III ZR 316/06 -
Telefonauskunft: Inverssuche erfordert keine Zustimmung des Anschlussnehmers
BGH erleichtert Herausgabe von Daten an Dritte
Telefonauskunftsdienste dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die so genannte Inverssuche durchführen, bei der Auskunftssuchende unter Nennung einer bestimmten Telefonnummer Name und Anschrift eines Anschlussinhabers erhält. Die Inversauskunft ist immer dann erlaubt, wenn der Anschlussinhaber ihr nicht ausdrücklich widersprochen hat, entschied der Bundesgerichtshof.
Die Beklagte betreibt in mehreren Städten ein Telekommunikationsnetz für die Öffentlichkeit und vergibt an ihre Endnutzer Rufnummern. Die Klägerin unterhält einen telefonischen Auskunftsdienst, bei dem Anrufer Telefon- und Telefaxnummern erfragen und sich gegebenenfalls weitervermitteln lassen können. Die Klägerin bietet hierbei auch die sogenannte Inverssuche an, bei der Name und Anschrift eines Anschlussinhabers in Erfahrung gebracht werden können, von dem nur die Rufnummer bekannt ist.Die Beklagte versieht ihre Teilnehmerdaten, die sie für die Zwecke der Auskunftsdienste weitergibt, bislang mit einem die Zulässigkeit der Inverssuche... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 13.09.2005
- 33 O 4087/05 -
Zur Bereitstellung von Kundendaten für Invers-Auskünfte
Ein Telefonauskunftsunternehmen wandte sich im Klagewege dagegen, dass ein konkreter Telefondienstleister die Daten seiner Netzteilnehmer nur dann für die sogen. Inverssuche im Rahmen der Telefonauskunft freigibt, wenn die einzelnen Anschlussinhaber dem ausdrücklich zugestimmt haben ("Einwilligungsverfahren").
Die sogenannte Inverssuche ist seit Sommer 2004 grundsätzlich erlaubt. Sie ermöglicht über die herkömmliche Telefonauskunft hinaus, aufgrund einer bekannten Rufnummer Namen und Anschrift des Anschlussinhabers zu erfragen. Die entsprechende Vorschrift im Telekommunikationsgesetz erklärt die Inverssuche für zulässig, wenn die Anschlussinhaber nach einem Hinweis durch den Netzbetreiber... Lesen Sie mehr
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