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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2024
- 27 L 2717/23 -
Ehemaliger Deutschland-IS-Chef scheitert mit Eilantrag gegen Ausweisung
Nationale Sicherheit rechtfertigt Ausweisung
Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS ist ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Weil seiner Abschiebung in den Irak - mit der Folge eines lebenslangen Verbots der Wiedereinreise - derzeit noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstehen, überwiegt im Moment allein hinsichtlich der - im Übrigen rechtmäßigen - Abschiebungsandrohung das Interesse des Antragstellers auf Aussetzung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Eilantrag des Antragstellers gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Viersen weitgehend abgelehnt.
Das VG hat zur Begründung ausgeführt, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, die die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigen. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiegt so schwer, dass auch die Belange seiner vier ehelichen Kinder sowie seiner drei Kinder mit seiner Zweitfrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind, der Ausweisung nicht entgegenstehen.Die Anordnung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt dient dazu, dem Antragsteller den Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren, was durch die... Lesen Sie mehr
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