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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Juchtenkäfer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011
- 5 S 2100/11 -
Stuttgart 21: VGH Mannheim verhängt wegen Schutz des Juchtenkäfers vorläufigen Baustopp für Stuttgart 21
Klage des BUND gegen 5. Planänderung (Umplanung des Grundwassermanagements) erfolgreich
Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) festgestellt und damit einer entsprechenden Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Dessen weitergehender Antrag, den Bescheid zur 5. Planänderung vom 30.04.2010 zur Gänze aufzuheben, ist hingegen ohne Erfolg geblieben, weil das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit hat, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
Mit gesondertem Beschluss vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2910/11) hat der 5. Senat zugleich in dem anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der vom BUND gegen den Bescheid vom 30.04.2010 erhobenen Klage wiederhergestellt. Diese Entscheidung bewirkt, dass Baumaßnahmen zur Realisierung des geänderten Grundwassermanagements - entgegen dem vom Eisenbahn-Bundesamt angeordneten Sofortvollzug des Bescheids zur 5. Planänderung - vorläufig unterbleiben müssen.Gegenstand des nunmehr für rechtswidrig erklärten Bescheids zur 5. Planänderung ist die Umplanung des Grundwassermanagements, welches für den Bau... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2010
- 13 K 3749/10 -
Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendet
Deutsche Bahn Netz AG wegen Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Eilverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND - auf Unterlassung von Baumfällarbeiten abgeschlossen, nachdem die Verfahrensbeteiligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Das Verwaltungsgericht hat in der damit nur noch zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens der (beigeladenen) Deutschen Bahn als Projektbetreiberin auferlegt, da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn ihm alle entscheidungserhebliche Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gewesen wären.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte am 30. September 2010 in einem Schreiben an die Deutsche Bahn nochmals an die Einhaltung näher beschriebener Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Projekt Stuttgart 21 vom 28. Januar 2005 erinnert und diese wegen der möglichen Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange (Fledermäuse/Juchtenkäfer) aufgefordert, die darin verlangte... Lesen Sie mehr
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