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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kapitalanleger-Musterverfahren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 18.11.2021
- 3 Kap 1/16 -

Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung schon ab 2008

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalt­einrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt nach Auffassung des Senats für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Der Senat geht nunmehr davon aus, dass allein die Kenntnis auf dieser Ebene der VW AG zuzurechnen sei. Dies ist von der Klägerseite darzulegen und zu beweisen. Für die Zeitpunkte nach dem 09.07.2012 muss dagegen die VW AG beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.09.2020

Verfassungs­beschwerden gegen die Zurückweisung von Befangenheits­anträgen in einem laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren erfolglos

BVerfG nimmt Verfassungs­beschwerden nicht zur Entscheidung an

Das Bundes­verfassungs­gericht hat drei Verfassungs­beschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheits­anträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapital­marktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Muster­verfahrens­gesetz – KapMuG) richteten, nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Beginn des Musterverfahrens fanden innerhalb des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts mehrere aufeinanderfolgende Richterwechsel statt. Auf die Bitte des Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin übersandte der Senatsvorsitzende diesem die senatsinternen Geschäftsverteilungspläne vom 1. September 2017, 1. Januar 2018 und 1. April 2018. Einen weiteren Beschluss über die Geschäftsverteilung... Lesen Sie mehr