die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kartoffelsorte Amflora“ veröffentlicht wurden
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2013
- T-240/10 -
Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora nichtig
Kommission verletzt Verfahrensvorschriften der Regelungen für die Zulassung von genetisch veränderte Organismen in der Union
Genetisch veränderte Organismen (GVO) dürfen im Gebiet der Europäischen Union nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist, die besonderen Bedingungen unterliegt und für bestimmte Verwendungen erteilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der europäischen Union hervor.
Die Zulassungsregelung umfasst zwei verschiedene Verfahren, die je nach der geplanten Verwendung der GVO durchgeführt werden. Das erste Verfahren, dessen Vorschriften in der Richtlinie 2001/18/EG (Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates) niedergelegt sind, hat die Zulassung der absichtlichen Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Gegenstand. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Zulassungserteilung grundsätzlich Sache des Mitgliedstaats, bei dem ein Unternehmen einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die übrigen Mitgliedstaaten sowie die Kommission... Lesen Sie mehr