die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „katholisches Schwesternhaus“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2014
- 5 AZR 1101/12 -
Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftsdienstzeiten
BAG erklärt arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege geringeres Entgelt vorsehen als Mindestlohn, für unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist.
Die 1954 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten, die einen privaten Pflegedienst betreibt, als Pflegehelferin gegen ein Bruttomonatsentgelt von 1.685,85 Euro beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte u.a. die Pflege und Betreuung von zwei Schwestern einer Katholischen Schwesternschaft, die beide an Demenz leiden und an den Rollstuhl gebunden sind. Neben den eigentlichen Pflegeleistungen oblagen der Klägerin auch Tätigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung der Schwestern (wie z.B. Zubereiten von Frühstück und Abendessen, Wechseln und Waschen von Wäsche). Die Klägerin arbeitete in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2012
- 4 Sa 48/12 -
Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftsdienst
In der Pflegebranche arbeitende Klägerin hat Anspruch auf Mindestentgelt, nicht jedoch auf die Vergütung von Pausenzeiten
Arbeitsleistungen, die in einem Bereitschaftsdienst erbracht werden, sind mit demselben Mindestentgeltsatz zu vergüten wie Arbeitsleistungen während der Vollarbeitszeit. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Klägerin bei einem privaten Pflegedienst beschäftigt. Sie wurde in einem katholischen Schwesternhaus zur Erbringung pflegerischer Leistungen bei 2 pflegebedürftigen Schwestern eingesetzt. Die katholische Kirche war Auftraggeberin der Beklagten. Vertraglich war die Erbringung von „Rund-um-die-Uhr-Diensten“, zumeist 15 Tage am Stück, geschuldet.... Lesen Sie mehr