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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaution“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 13.03.2018
- 425 C 5350/17 -
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution besteht erst nachdem alle berechtigten Forderungen des Vermieters beglichen sind
AG Dortmund zum Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit
Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei der Wohnraummiete ein Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit erst fällig ist, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit bestand zwischen dem Kläger und der Beklagten bis Juni 2016 ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Bei Abschluss des Vertrages wurde eine Klausel vereinbart, nach der die Mietkaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag dient. Weiter war geregelt, dass der Mieter, sofern der Vermieter sich berechtigterweise an der Kaution befriedigt, die Kaution wieder auffüllen muss. Weiter hieß es: "Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache zzgl. der Zinsen in angemessener Frist zurückzuerstatten, es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2015
- 474 C 19302/15 -
Ausstehender Lohn aus Schwarzarbeit kann nicht mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden
AG München verneint vertraglichen Anspruch auf Lohn aus Schwarzarbeit
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass aus Schwarzarbeit kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens vermietete eine Wohnung an den Beklagten in Unterhaching für 440 Euro monatlich. Auf Nachfrage des Klägers erklärte sich der Beklagte bereit, in einem anderen Haus des Klägers für diesen Schwarzarbeit zu verrichten, die vom Beklagten sodann auch geleistet wurde. Der Beklagte zahlte für seine Wohnung in Unterhaching die Miete für zwei Monate... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.02.2016
- 63 S 106/15 -
Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel setzt nicht Überlassung einer frisch renovierten Wohnung voraus
Unerhebliche Gebrauchsspuren vom Vormieter führen nicht zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel
Die Wirksamkeit einer in einem Wohnungsmietvertrag enthaltenen Schönheitsreparaturklausel setzt nicht voraus, dass eine frisch renovierte Wohnung zum Mietbeginn überlassen wurde. Vielmehr darf die Wohnung Gebrauchsspuren vom Vormieter aufweisen, soweit diese als unerheblich anzusehen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung nach Ende der Mietzeit auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter verweigerte eine Auszahlung mit der Begründung, dass entgegen einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Der Mieter hielt die Klausel für unwirksam, da zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung renovierungsbedürftig gewesen sei.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2016
- III ZR 126/15 -
Eltern müssen sich bei Wechsel des Kita-Platzes an Kündigungsfristen halten
AGB-Regelungen eines Kinderkrippenbetreibers dennoch teilweise unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich Eltern, deren Kind sich in einer Kinderkrippe nicht wohlfühlt, an die vertraglich geregelten Kündigungsfristen halten müssen. Und zwar auch dann, wenn sich das Kind bereits nach ein paar Tagen nicht wohlfühlt und wieder aus der Gruppe genommen wird. Zudem darf über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, dass vereinbarte Fest- und Pauschalbeträge stets für den vollen Monat zu entrichten sind. Als unzulässig erklärte der Bundesgerichtshof hingegen die Verpflichtung der Eltern zur Leistung einer Kaution in erheblicher Höhe in Form eines "Darlehens" an den Betreiber der Kinderkrippe. Eine Verpflichtung der Eltern, ihr Kind regelmäßig in die Kinderkrippe zu bringen und dort betreuen zu lassen besteht ebenso nicht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 16 Monate alte Sohn des Klägers besuchte die Krippe in der Zeit vom 9. bis zum 19. September 2013. An diesem Tag teilte der Kläger der Beklagten mit, dass er die Betreuung in der Einrichtung der Beklagten nicht mehr in Anspruch nehmen wolle, und bat um Rückzahlung der Kaution in Höhe von 1.000 Euro, die er entsprechend den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 14.02.2012
- 415 C 31694/11 -
Mietrückstand kann nicht mit Kaution verrechnet werden
Mieter hat bei laufendem Mietverhältnis keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution
Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Mieter nicht mit der Kaution gegen offenstehende Mietrückstände aufrechnen. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht muss vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt werden, wenn es den Verzug ausschließen soll. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall geriet ein Münchner Mieter im Jahre 2010 in Zahlungsschwierigkeiten und blieb seiner Vermieterin die Mietzinszahlungen für zwei Monate schuldig. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Damals übernahm die Landeshauptstadt München die ausstehenden Mieten, wodurch die Kündigung unwirksam wurde.Im Oktober und November 2011 zahlte der Mieter... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2010
- 191 C 30533/09 -
Dreckiges Hotelzimmer: Urlauber muss Reiseveranstalter angemessenen Zeitraum zur Beseitigung von Mängeln geben
Kündigung eines Reisevertrages nicht ohne Einhaltung von Fristen möglich
Ein Urlauber kann seinen Reisevertrag nur dann kündigen, wenn er dem Reiseunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gegeben hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Urlauber bei einem Reiseunternehmen für den Monat August 2009 ein Ferienhaus in Ligurien zum Preis von 1.183 Euro. 100 Euro zahlte er als Kaution. Er reiste mit dem Auto an. Nach 12 Stunden Fahrtzeit erreichte er um 16 Uhr das Ferienhaus und fand dieses schmutzig vor, insbesondere die Matratzen waren nicht sauber. Er wartete ca. 3 Stunden... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 29.10.2008
- 6 S 96/08 -
Übergabe-Einschreiben für Wohnungskündigung vom Vermieter verspätet angenommen – Kündigung dennoch fristgerecht wirksam
Bei ordnungsgemäßer Benachrichtigung gilt dennoch nicht abgeholtes Einschreiben als zugestellt
Kündigt ein Mieter die Wohnung per Übergabe-Einschreiben, so ist dies auch dann eine fristgerechte Kündigung, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt, obwohl ihm das möglich gewesen wäre. Dies entschied das Landgericht Lüneburg.
Am 27. August 2007 kündigten Mieter per Einschreiben ihre Wohnung zum Ende November. Da der Empfänger nicht anwesend war, warf der Postbote ihm einen Benachrichtigungszettel in den Briefkasten. Am 26. November teilten die Mieter schriftlich mit, dass die Wohnung geräumt und übergabebereit sei und forderten den Vermieter auf, einen Übergabetermin zu nennen. Ansonsten würden sie den Schlüssel... Lesen Sie mehr
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