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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klagerücknahme“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007
- 2 AZR 971/06 -
BAG zum Abfindungsanspruch bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage
Wer eine Kündigungsschutzklage erhebt und die Klage später zurück nimmt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Abfindung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nach § 1 a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt. Der Anspruch entsteht nach dem Gesetz jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen (Anspruch auf Abfindung bei Betriebsbedingtheit der Kündigung und Verstreichenlassen der Klagefrist) hinweist. Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine außergerichtliche Streiterledigung zu fördern, um eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit... Lesen Sie mehr
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