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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Knabberfisch“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 01.02.2017
- 4 K 1758/16 -
Wellness-Studio: Einsatz von Kangalfischen zur Hornhautentfernung tierschutzrechtlich erlaubnisfähig
Artgerechte Haltung der Fische kann durch entsprechende Auflagen sichergestellt werden
Die Erteilung einer Erlaubnis für die Haltung von Kangalfischen (sogenannte "Knabberfische") in den Fisch-Spa-Becken eines Wellness-Studios zum Zwecke der sanften Hornhautentfernung ist nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr lässt sich durch entsprechende Auflagen zur Wasserqualität, zur Besatzdichte der - ausgewachsen ca. 5 - 6 cm großen - Fische, zu Rückzugsmöglichkeiten usw. eine artgerechte Haltung der Fische sicherstellen, wie sie für die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.
Die Kangalfische sind nach der Region Kangal in der Türkei benannt, wo sie in durchschnittlich 35 Grad warmen, nährstoffreichen Gewässern leben. In der freien Natur schwimmen sie ohne Scheu auf im Wasser befindliche Menschen zu und knabbern an den aufgeweichten oberen Hautschichten der Füße. Sie werden deshalb zu kosmetischen Zwecken in der Fußpflege eingesetzt.Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Landratsamt die von der Klägerin beantragte Erteilung der Erlaubnis für einen solchen Einsatz allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass es das Tierschutzgesetz verbiete, "einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder... Lesen Sie mehr
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