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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kommunionsfeier“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.07.2019
- C-649/17 -
Amazon muss Verbrauchern keine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen
Unternehmen muss jedoch Kommunikationsmittel für direkte und effiziente Kommunikation bereitstellen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann.
Amazon EU bietet verschiedene Waren ausschließlich online zum Kauf an; in Deutschland erfolgt dies über die Internetseite www.amazon.de. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (im Folgenden: Bundesverband) verklagte Amazon vor den deutschen Gerichten mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Unternehmen gegen seine gesetzliche Verpflichtung verstoße, dem Verbraucher effiziente Mittel zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen, weil es die Verbraucher nicht in klarer und verständlicher Weise über seine Telefonnummer und seine Telefaxnummer informiere. Der Rückrufservice von... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.05.1993
- 1 S 196/92 -
Verzögerung im Restaurant: Rechnung kann bei mangelhafter Bedienung um 30 % gemindert werden - aber nur in besonderen Fällen
LG Karlsruhe gesteht Restaurant-Besuchern Kürzung der Rechnung wegen zeitlicher Verzögerung beim Servieren des Mittagessens zu
Nach der Kommunionsfeier kam der Streit: Die Eltern eines Kommunionskindes, die ihre Gäste zum Mittagessen in ein Restaurant geladen hatten, bezahlten nur einen Teil der Restaurant-Rechnung. Sie rechtfertigten dies damit, dass trotz Reservierung und wiederholter Beschwerden während der Wartezeit das Essen mit eineinhalbstündiger Verspätung serviert worden sei. Das Landgericht Karlsruhe gab den Eltern teilweise Recht.
Das Gericht führte aus, dass das verspätete Servieren des Essens in einem Restaurant grundsätzlich nicht zur Minderung der Rechnung berechtige. Denn die Bedienung sei nach den rechtlichen Regeln des Dienstvertragsrecht zu beurteilen. Danach bestehe bei mangelhafter Erbringung der Dienstleistungen kein Anspruch auf Minderung, sondern lediglich ein Recht zur Kündigung oder gegebenenfalls... Lesen Sie mehr
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