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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontaktdaten“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.05.2022
- 2 WRB 2.21 -
Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten
Verweis als mildeste Disziplinarmaßahme nicht zu beanstanden
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen.
Die überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt. Sie warb mit dem Text: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Dafür erteilte ihr der Disziplinarvorgesetzte einen einfachen disziplinarrechtlichen Verweis. Das Truppendienstgericht hat diese Disziplinarmaßnahme gebilligt. Nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG dürfe eine Soldatin durch ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr und die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.11.2017
- 23 U 124/14 -
Google muss im Impressum E-Mail-Adresse für schnellen und unkomplizierten Kontakt angeben
Automatisch erzeugte Standardantwort mit Hinweis auf Online-Hilfen und Kontaktformulare nicht ausreichend
Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist. Dies entschied das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Internetkonzern und bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts.
Kommerzielle Betreiber von Webseiten sind nach dem Telemediengesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen - zum Beispiel, für Fragen zum Vertrag oder zu den angebotenen Produkten. Dafür müssen sie eine E-Mail-Adresse angeben.Im zugrunde liegenden Fall entpuppte sich die von Google im Impressum... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 15.05.2017
- F 120/17 EASO -
Kindesmutter muss schriftliche Einverständniserklärung aller Kontakte im Smartphone ihres Sohnes bezüglich der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an WhatsApp einholen
Ungenehmigte Weitergabe der Daten durch Nutzung von WhatsApp stellt Rechtsverletzung dar
Wer WhatsApp nutzt und damit die Weitergabe der im Smartphone eingespeicherten Kontaktdaten an WhatsApp zulässt, ohne dazu das Einverständnis all der eingespeicherten Kontakte einzuholen, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls den Datenschutz. Einer Kindesmutter kann daher auferlegt werden, von allen Kontakten im Smartphone ihres minderjährigen Sohnes das schriftliche Einverständnis einzuholen, den Namen, wenn ja - in welcher Form - einspeichern und die Daten durch die Nutzung von WhatsApp an das Unternehmen weitergeben zu dürfen. Dies hat das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den geschiedenen Eltern eines 11-jährigen Jungen Streit über die Nutzung seines Smartphones. Der Junge lebte bei seiner Mutter und hatte von ihr zu seinem 11. Geburtstag das Smartphone geschenkt bekommen. Zwischen den Eltern kam es insbesondere aufgrund der Nutzung von WhatsApp zu Unstimmigkeiten. Das Amtsgericht Bad-Hersfeld sah sich... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2013
- 29 Ga 2/13 -
Privat erstellte XING-Kontakte eines ehemaligen Arbeitnehmers zu Mitarbeitern von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers stellen keine unbefugte Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch ehemaligen Arbeitnehmer dar
XING-Kontaktdaten sind nur bei geschäftlicher Kontaktaufnahme durch Arbeitnehmer als Geschäftsgeheimnis zu bewerten
Gehören zu den XING-Kontakten eines Arbeitnehmers Mitarbeiter der Kunden des Arbeitgebers, so liegt darin keine unbefugte Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, wenn die Kontaktaufnahme rein privat erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine IT-Spezialistin in der Zeit von Dezember 2006 bis September 2012 für ein Softwareunternehmen im Bereich "IT-Beratung und Projektmanagement" tätig. Nachdem sie aus dem Unternehmen ausschied, wurde sie im Januar 2013 auf Unterlassung in Anspruch genommen, da 11 Kontakte auf ihrem XING-Profil Mitarbeiter von Kunden bzw. Geschäftspartner des Softwareunternehmens... Lesen Sie mehr
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