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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2016
- 65 S 2/16 -
Vermietung unterhalb der Kostenmiete schließt Mieterhöhung nicht aus
Kein dauerhafter Verzicht des Vermieters auf zulässige Kostenmiete
Vermietet ein Vermieter preisgebundenen Wohnraums unter der Kostenmiete, so ist darin nicht ein dauerhafter Verzicht auf die zulässige Kostenmiete oder jede darunter liegende Mieterhöhung zu sehen. Die Miete kann daher bis zur zulässigen Kostenmiete erhöht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer preisgebundenen Wohnung erhöhte im Juni 2010, Juni 2012 und Juni 2013 die Miete. Trotz der Erhöhungen betrug die erhöhte Miete nicht einmal die Hälfte der Kostenmiete. Hintergrund dessen war, dass die Wohnung zu einer Nettomiete vermietet wurde, die weit unterhalb der Kostenmiete lag. Die Mieterin hielt die Mieterhöhungen für unwirksam. Ihrer Meinung nach habe die Vermieterin auf die zulässige Kostenmiete verzichtet. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Die Mieterhöhungen seien wirksam... Lesen Sie mehr
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