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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krankenfahrstuhl“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.05.2014
- 11 U 88/13 -
Zusammenstoß eines Rollstuhls mit Fußgänger: Bei eingehaltener Schrittgeschwindigkeit ist Rollstuhlfahrer nicht für Sturz des Fußgängers haftbar zu machen
Pflicht zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit gemäß § 24 Abs. 2 StVO
In einer Fußgängerzone muss ein elektrisch betriebener Rollstuhl (Krankenfahrstuhl) gemäß § 24 Abs. 2 StVO Schrittgeschwindigkeit einhalten. Kommt es trotz Einhaltung dieser Geschwindigkeit aufgrund eines Zusammenstoßes zu einem Sturz eines Fußgängers, so haftet dafür der Rollstuhlfahrer nicht. Dies gilt jedenfalls insoweit, dass ihm kein anderer Verstoß zur Last gelegt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer Fußgängerzone aufgrund eines Zusammenstoßes mit einem elektrisch betriebenen Rollstuhl (Krankenfahrstuhl) zu einem Sturz eines Fußgängers. Dieser zog sich dabei Verletzungen an seiner rechten Schulter zu. Der Fußgänger behauptete, dass der Rollstuhlfahrer zu schnell gefahren sei und daher den Zusammenstoß schuldhaft verursacht habe. Der Fußgänger klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage jedoch ab, woraufhin der Fußgänger Berufung einlegte.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.02.2002
- 1 Ss 40/02 -
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis mit „Krankenfahrstuhl“
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28. September 2001 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit „Krankenfahrstuhl“ ist rechtskräftig.
Nachdem dem jetzt vier mal wegen Trunkenheit im Verkehr vorbestraften Angeklagten zuletzt im April 1999 die Fahrerlaubnis abgenommen worden war, nahm er während der bis Januar 2003 strafgerichtlich festgesetzten Fahrerlaubnissperre mit seinem dem legendären Ford T-Modell genannt „Tin Lizzie“ (Blech-Liesel) nachgebildeten Kleinstwagen am 16. August 2000 am Stadtverkehr in Stuttgart teil.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.01.2002
- 3 C 39.01 -
„Motorisierter Krankenfahrstuhl“ für jedermann fahrerlaubnisfrei
Das fahrerlaubnisfreie Führen eines einsitzigen Kraftfahrzeuges mit einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, das in der Fahrerlaubnisverordnung als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ bezeichnet wird, ist auf öffentlichen Straßen nicht auf körperlich gebrechliche oder behinderte Personen beschränkt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger die Feststellung, dass er zum Führen seines einsitzigen Kraftfahrzeugs des Modells „Agora 160“ auf öffentlichen Straßen auch ohne Vorliegen körperlicher Gebrechen oder Behinderungen keiner Fahrerlaubnis bedürfte.Seine Klage blieb vor dem Verwaltungs- und... Lesen Sie mehr
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