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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2021
- L 4 KR 108/19 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke
Kein Anspruch auf bestimmte Haarfarbe oder Frisur
Einer Frau, die an einer frontalen fibrosierenden Alopezie leidet, steht gegenüber ihrer Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Echthaar-Langhaarperücke zu, wenn eine ausreichende Versorgung mit einer Echthaar-Kurzhaarperücke besteht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haarfarbe oder Frisur. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall litt eine Frau an einer frontalen fibrosierenden Alopezie, die sich durch einen bandförmigen Haarverlust im Bereich von Stirn und Schläfen zeigte. Ihre Krankenversicherung war im Jahr 2016 bereit, die Kosten für die Anschaffung einer Echthaar-Kurzhaarperücke in Höhe von etwa 905 EUR zu übernehmen. Der Frau war dies aber zu wenig. Sie wollte wieder lange Haare tragen, wie sie dies vor dem Haarverlust getan habe. Sie beanspruchte daher die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eine Echthaar-Langhaarperücke in Höhe von etwa 1.500 EUR. Da sich die Krankenversicherung weigerte, die Kosten zu übernehmen, erhob die Frau Klage.... Lesen Sie mehr
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