die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2023
- 5 Sa 5/23 -
Das Schwenken eines Filetiermessers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Kündigung bei fehlenden hinreichenden Kündigungsgrund unwirksam
Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Der 29-jährige Kläger ist bei der Beklagten, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, seit Juni 2019 als Industriemechaniker beschäftigt. Am 1. Juni 2022 arbeitete er mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter an einem Probierstand. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger der Mitarbeiterin ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von 20 cm mit einem Abstand von 10 bis 20 cm an den Hals hielt und damit deren Leib und Leben bedrohte. Die Beklagte kündigte dem Kläger daraufhin mit Kündigung vom 14. Juli 2022 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. Oktober 2022.Die Kündigungsschutzklage des Klägers war in zwei Instanzen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.05.2023
- 2 Sa 203/22 -
Zur Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist bei Krankschreibung
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeit
Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen.
Die als Pflegeassistentin beschäftigte Klägerin hatte am 4. Mai 2022 mit Datum 5. Mai 2022 ein Kündigungsschreiben zum 15. Juni 2022 verfasst und darin u.a. um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift gebeten. Sie bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit und wünschte dem Unternehmen alles Gute. Die Klägerin erschien ab dem 5. Mai 2022... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022
- 1 Sa 159/21 -
Anscheinsbeweis für Zugang einer mittels Einwurf-Einschreiben versandten Kündigung
Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit Unterschrift des Zustellers
Beim Versand einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang, wenn der Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vorgelegt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegen Fall stritten sich die Parteien eines Arbeitsvertrags seit dem Jahr 2021 vor dem Arbeitsgericht Elmshorn unter anderem darüber, ob dem Kläger eine Kündigung zugegangen ist. Der Kläger war als Servicemitarbeiter in einer Spielhalle der Beklagten beschäftigt. Diese trug vor, im Oktober 2020 dem Kläger eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben zugesandt zu haben. Als... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022
- 4 Sa 139/22 -
Kündigung wegen Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung
Uneinheitliche Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" durch einen Arbeitnehmer kann die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses im Einzelfall rechtfertigen. Das hat die vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein entschieden. Die fünfte Kammer ist dagegen der Auffassung, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung schon keinen "an sich" geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. In beiden Fällen wurde Revision eingelegt.
Die Klägerinnen sind bei der beklagten Klinik seit 1988 bzw. 2001 als Pflegeassistentin bzw. Krankenschwester beschäftigt und tariflich ordentlich unkündbar. Die Arbeitgeberin wollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen und wies ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, den Impf- bzw. Genesenenstatus nachzuweisen oder ein ärztliches Impfunfähigkeitszeugnis vorzulegen. Die... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2022
- 2 Sa 21/22 -
Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern angemessen
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal "Ebay-Kleinanzeigen" über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonats-gehältern zu. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn abgeändert, die dem Kläger keinen Bewerberstatus eingeräumt und damit auch keine Entschädigung zugesprochen hatte.
Der in Nordrhein-Westphalen wohnende Kläger hatte sich auf die in Ebay-Kleinanzeigen veröffentliche Stellenanzeige des im Kreis Steinburg ansässigen Unternehmens beworben. In dessen Anzeige heißt es wörtlich: "Sekretärin gesucht! Beschreibung: Wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …" Der Kläger antwortete dem Unternehmen... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2022
- 1 Sa 208/21 -
Keine Gutschrift von Urlaubstagen wegen behördlicher Quarantäne-Anordnung nach Kontakt mit coronainfizierten Person
Keine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG
Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs wegen des Kontakts zu einer coronainfizierten Person aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne, so werden ihm die Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Eine entsprechende Anwendung von § 9 BurlG kommt nicht in Betracht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Schleswig-Holstein tätiger Arbeitnehmer musste im Dezember 2021 nach dem Kontakt zu einer coronainfizierten Person aufgrund behördlicher Anordnung seinen Urlaub in Quarantäne verbringen. Er wollte deshalb seine Urlaubstage gutgeschrieben haben. Da seine Arbeitgeberin dies ablehnte, erhob der Arbeitnehmer Klage. Das Arbeitsgericht Neumünster... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.2021
- 1 Sa 70 öD/21 -
Ordentliche Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen erheblicher Verspätungen an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen
Abmahnung wegen fehlende, Unrechtsbewusstseins nicht erforderlich
Kommt eine Arbeitnehmerin an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zur spät zur Arbeit, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Fehlt der Arbeitnehmerin zudem das Unrechtsbewusstsein, so bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 wurde eine bei einem Sozialgericht in Schleswig-Holstein beschäftigte Serviceangestellte ordentlich gekündigt, weil sie an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zu spät zur Arbeit kam. Die Angestellte war in der Poststelle eingesetzt und an ihren Arbeitstagen dort die einzige Mitarbeiterin. Sie begründete... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2021
- 3 Sa 37 öD/21 -
Keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen bei Verwendung des Gendersternchens in Stellenausschreibung
Gendersternchen dient geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 bewarb sich eine zweigeschlechtlich geborene und durch chirurgische Intervention schwerbehinderte Person auf eine von einem Landkreis in Schleswig-Holstein ausgeschriebene Stelle. Nachdem die Person eine Absage erhielt, erhob sie Klage auf Zahlung einer Entschädigung. Sie führte unter anderem an, dass sie wegen ihres Geschlechts... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.08.2018
- 1 Sa 23/18 -
Arbeitsvertrag kann auch durch tatsächliches Handeln geschlossen werden
Tarifliches Schriftformgebot führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch konkludent Angebot und Annahme des Arbeitsvertrags. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Der klagende Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls arbeitete zunächst bei einem Konzernunternehmen. Dort war die Schließung des Standorts absehbar. Für den Kläger wurde eine wohnortnahe Beschäftigung in einem anderen Konzernunternehmen gesucht. Die konzernangehörige Beklagte übersandte dem Kläger dazu diverse Willkommensinformationen. Der zukünftige Vorgesetzte erklärte u.a. dem... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2018
- 1 Sa 26 öD/18 -
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungsverfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet
Schwerbehinderung bei internem Bewerbungsverfahren für Nichteinladung weder kausal noch mitursächlich
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht in jedem Fall gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung des externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. So darf er eine Stelle gleichzeitig extern und intern ausschreiben. Dabei kann die externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren). Können die freien Stellen alle mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen. Dies ist daher auch nicht als Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber geeignet. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ebenso wie bereits vorher das Arbeitsgericht Lübeck im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewarb sich die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Klägerin bei der Beklagten, einer Gebietskörperschaft, unter Hinweis auf die Gleichstellung auf eine externe Ausschreibung. Die Beklagte sagte der Klägerin ab, nachdem alle intern wie extern ausgeschriebenen Stellen mit internen Bewerbern besetzt worden waren. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch... Lesen Sie mehr