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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „leerstehende Wohnung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.10.2019
- VG 6 K 126.18 -

"Geisterhaus" in Friedenau: Leer stehendes Wohnhaus muss wieder bewohnbar gemacht werden

Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen nicht umgesetzter Maßnahmen zur Beendigung des Leerstands rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass sich die Eigentümerin eines Wohnhauses, das seit Jahren leer steht und verfällt, nicht mehr gegen eine behördliche Anordnung, dieses instand zu setzen und wieder Wohnzwecken zuzuführen, gerichtlich zur Wehr setzen kann. Das ihr auferlegte Zwangsgeld ist nicht zu beanstanden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Wohnhauses in Berlin-Friedenau mit insgesamt 16 Wohnungen. Diese stehen wegen erheblichen Verfalls seit 2010 leer. Auf Grundlage des zu Mai 2014 in Kraft getretenen Berliner Zweckentfremdungsverbots, das unter anderem den längeren Leerstand von Wohnraum erfasst, ordnete das Bezirksamt mit Bescheid aus dem November 2015 an, dass die Klägerin den Wohnraum bis zum 31. Juli 2016 auf eigene Kosten wiederherstellen müsse. Andernfalls werde ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro festgesetzt. Nachdem die Klägerin dieser sogenannten Rückführungsanordnung nicht widersprach, diese aber auch... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.01.2017
- IX R 17/16 -

BFH: Fehlende Ein­künfte­erzielungs­absicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung aufgrund nicht durchsetzbarer Sanierung des Wohnhauses

Keine steuerliche Absetzbarkeit von negativen Einkünften aus Vermietung einer leerstehenden Wohnung

Negative Einkünfte aus Vermietung einer leerstehenden Wohnung sind steuerlich nicht absetzbar, wenn nicht die Absicht der Einkünfteerzielung besteht. Eine solche kann verneint werden, wenn die Wohnung aufgrund erheblicher Sanierungs­bedürftig­keit unvermietbar ist und eine Sanierung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht durchführbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 kaufte sich ein Ehepaar eine Eigentumswohnung. Das Gebäude befand sich bereits zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Sanierungsstaus in einem maroden Zustand. Seit dem Jahr 1999 stand die Wohnung aus diesem Grund leer. So fehlten etwa eine Heizungsanlage und TV-Anschlüsse. Sanierungsarbeiten konnten aus rechtlichen und tatsächlichen... Lesen Sie mehr

Landgericht Halle, Urteil vom 17.03.2005
- 2 S 264/04 -

Kein Verstoß gegen Wirt­schaftlich­keits­gebot aufgrund höherer Heizkosten durch Leerstand

Mieter zur Nachzahlung von Betriebskosten verpflichtet

Müssen Wohnungsmieter aufgrund des Leerstands im Haus höhere Heizkosten zahlen, verstößt der Vermieter nicht gegen das nach § 556 Abs. 3 BGB geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die Mieter sind daher zur Nachzahlung der Betriebskosten verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Wohnung die Heizkosten aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2000 in Höhe von 271,31 EUR zu zahlen. Die Vermieterin rechntete die Heizkosten nach einem Verteilungsmaßstab von 50 % Verbrauchskosten und 50 % Grundkosten ab. Die Mieter bemängelten den um 88,67 % gestiegenen Preis einer Heizkostenverbrauchseinheit.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2014
- VIII ZR 9/14 -

Mieter muss Warmwasserkosten bei hohem Leerstand mittragen

Auch bei hohem Leerstand sind Kosten zu 50 % nach Verbrauch und übrige Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche aufzuteilen

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter die Warmwasserkosten im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus aufgeteilt auf 50 % nach Wohnflächenanteilen und 50 % nach dem Verbrauch auf die Mieter umlegen darf.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Wohnungsbaugenossenschaft, hatte der Beklagten eine Wohnung in einem 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder) vermietet. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden sollte, waren Ende 2011 nur noch wenige Wohnungen belegt. Der erhebliche Wohnungsleerstand hatte zur Folge, dass die für eine große Leistung und viele Wohnungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 21.09.1995
- 26 C 366/95 -

Fehlende Beheizung einer leerstehenden Wohnung im Winter führt zu Wasserrohrbruch: Vermieter haftet für dadurch entstandene Wasserschäden anderer Mieter

Hohe Frosttemperaturen begründen Pflicht zur Beheizung

Kommt es in einer leerstehenden Wohnung zu einem Wasserrohrbruch, weil der Vermieter trotz herrschender Frosttemperaturen die Wohnung nicht beheizte, und verursacht dies Wasserschäden, so haftet der Vermieter dafür. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1991 herrschten teilweise Minustemperaturen von bis zu 17 °C. Dies führte in einer leerstehenden und nicht beheizten Wohnung zu einem Wasserrohrbruch. Der Wasserrohrbruch infolge Frosteinwirkung verursachte wiederum in der unter der leerstehenden Wohnung liegenden Wohnung Wasserschäden im Kinderzimmer, Esszimmer sowie in Küche und... Lesen Sie mehr