die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lernmittelpauschale“ veröffentlicht wurden
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17.04.2012
- 2 A 520/11 -
Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für den Unterricht
Garantierte Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial
Öffentliche Schulträger haben keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt.
Im vorliegenden Fall war eine Klage der Gemeinde Königswartha gegen die Mutter von zwei Schülern, welche die Grund- und Mittelschule besuchen. Von dieser verlangte die Gemeinde die Erstattung von Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial in Höhe von 34,95 €.Für den geltend gemachten Zahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage. Das Schulgesetz stelle keine Anspruchsgrundlage zur Verfügung. Auch allgemeine Erstattungsansprüche stünden der Gemeinde als Schulträgerin nicht zur Verfügung. Mit der Herstellung der Kopien habe sie keine Aufgabe der Eltern für diese ohne deren Auftrag wahrgenommen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30.06.2011
- 5 K 1790/08 -
VG Dresden: Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien
Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen
Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte die Gemeinde Königswartha gegen die Mutter dreier Schüler, da die Frau die ihr am Schuljahresende zugesandten Rechnungen über Kopierkosten nicht bezahlt hatte. Die Gemeinde hatte geltend gemacht, die Lernmittelfreiheit erfasse nur die "notwendigen Schulbücher" denn nach dem Schulgesetz werde der Schulträger lediglich verpflichtet, den Schülern... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2006
- 1 N 840/05 -
Thüringer Lernmittelpauschale für Schulbücher ist unwirksam
Beteiligung stellt keine zulässige Sonderabgabe dar
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung vom 4. Mai 2005 auf Antrag der Mutter eines Schülers für unwirksam erklärt. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Eltern und volljährige Schüler mit einer "Lernmittelpauschale" an den Kosten der Lernmittel (vor allem Schulbücher) beteiligt.
Die Pauschale beträgt 22,50 Euro pro Schüler und Schuljahr an Grundschulen und 45,- Euro an weiterführenden Schulen. Die Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Schulleiter für die Vereinnahmung und Verwaltung der Mittel verantwortlich sind.In der mündlichen Begründung der Entscheidung hat der Vorsitzende des 1. Senats ausgeführt, das für die Kostenbeteiligung gewählte... Lesen Sie mehr