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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mäuse“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.01.2018
- 14 C 376/17 -

Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Mäusebefalls des Flugzeugs

Kein Berufen auf außergewöhnlichen Umstand

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Flugzeug auf Mäusebefall untersucht werden muss, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Entschädigung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Fluggäste von einer Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, weil sie ihren Zielort Dalaman erst mit einer Verspätung von etwa 24 Stunden erreichten. Der Flug nach Dalaman sollte im Juni 2017 von Berlin-Tegel über Istanbul erfolgen. Der Zubringerflug von Berlin nach Istanbul konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da ein Fluggast auf dem unmittelbaren Vorflug beim Aussteigen eine Maus gesehen habe und das Flugzeug daher erst für mehrere Stunden untersucht werden musste. Die beiden Fluggäste wurden folglich auf einen Ersatzflug am Folgetag umgebucht, wodurch es zu der Verspätung kam. Da sich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.09.2018
- 20 B 569/18 -

Wissenschaftlerin der Hautklinik darf vorläufig weiterhin Tierversuche durchführen

Ober­verwaltungs­gericht äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit der Untersagungs­anordnung der Stadt Münster

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat die sofortige Vollziehung einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster ausgesetzt, mit der diese einer Wissenschaftlerin der Hautklinik des Universitäts­klinikums in Münster aus Tierschutzgründen das Halten und Betreuen von Tieren für die Durchführung von Tierversuchen untersagt hatte. Damit gab das Gericht der Beschwerde der Antragstellerin gegen die anderslautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster statt.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht aus, dass an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsanordnung Zweifel bestünden, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht ausgeräumt werden könnten. Die Untersagung beruhe auf der Annahme der Stadt, die Wissenschaftlerin sei verantwortlich dafür, dass drei für Tierversuche gehaltene Mäuse unter Berücksichtigung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2018
- 7 U 25/16 -

KFZ-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall

Bereich zwischen Außenhaut und Innen­raum­verkleidung eines Fahrzeugs gehört nicht zum unversicherten Innenraum

Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innen­raum­verkleidung hafte der Versicherer dagegen. Dies entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main.

Das klägerische Fahrzeug ist bei der Beklagten teilkaskoversichert. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Versicherung heißt es in Ziff. A.2.2.7: "Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurden. Schäden am Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen [...]".Im Frühjahr 2014 ließ der Kläger... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.08.2018
- 21 K 11572/17 -

Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken untersagt

Erneute Durchführung bereits belegter Standardversuche nicht notwendig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Verfügung des Land Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt, mit der der Universität Bonn untersagt wurde, Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken durchzuführen.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Universität Bonn bei den beabsichtigten Versuchen den Mäusen - ganz überwiegend - Psychopharmaka oder Alkohol injizieren. In der Folge sollten die Mäuse u.a. speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte). Das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.08.2001
- 32 C 520/00 -

Mäuseplage in der Stadtwohnung berechtigt zur Mietminderung um 100 Prozent

Befall durch eine erhebliche Anzahl an Mäusen reduziert den Wohnwert auf Null

Wer sich als Mieter einer Wohnung mit unliebsamen "Hausgenossen" herumärgert, der kann den Mietzins mindern. Bei der Berechnung des Minderungsanspruches muss jedoch berücksichtigt werden, welchen Umfang der Mäusebefall hat. In Stadtwohnungen muss sich der Mieter gegenüber Mäusen weniger tolerant zeigen als der Mieter einer Wohnung auf dem Lande, da Mäuse in der Stadt leichter vermieden werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor.

Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter einer Stadtwohnung, für die sie einen monatlichen Mietzins in Höhe von 1.000 DM zahlten. Mitte Juni 2000 kündigten sie das Mietverhältnis zum 30. des Monats fristlos, da es ihnen aus gesundheitlichen Gründen infolge einer intensiven Mäuseplage unmöglich gewesen war, in der Wohnung länger zu leben. Mit der Kündigung stellten die Mieter... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 17.02.1988
- 3 C 551/87 -

Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent

Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar

Eine Mäuseplage gilt als Mangel der Mietsache und begründet einen Mietminderungsanspruch. Befindet sich das Mietobjekt jedoch auf dem Land in der Nachbarschaft einer Schweinezucht, so hat der Mieter nicht den gleichen Minderungsanspruch wie der Mieter einer Stadtwohnung. Das Vorkommen von Mäusen auf dem Lande ist anders als in einer Stadtwohnung nicht vermeidbar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Mietkostenminderung, die die Mieter einer Wohnung aufgrund einer Mäuseplage und des Ausfalls der Warmwasserversorgung geltend machten.Die Mieter hatten eine monatliche Miete in Höhe von 550 DM zuzüglich Heiz- und Betriebskosten in Höhe von 116 DM zu zahlen, wovon sie schließlich einen Teil aufgrund der von ihnen angeführten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.1985
- 6 C 277/84 -

Mietminderung bei Mäuse- und Kakerlakenbefall

Mäusebefall ist in Wohnungen und Häusern nicht "normal"

Wird ein Mieter von Kakerlaken und Mäusen in seiner Wohnung geplagt, so kann er die Miete um 10 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung im Stadtzentrum von Bonn gemietet. In dem Mietvertrag hieß es unter anderem: "Der Mieter muss die Mieträume auf seine Kosten von Ungeziefer frei halten. Nur dann kann sich der Mieter darauf berufen, dass die Mieträume bereits bei Übernahme von Ungeziefer befallen waren, wenn er dem Vermieter unverzüglich nach der Übernahme die... Lesen Sie mehr