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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mangelnde Belüftung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2015
- 2-17 S 51/14 -

Tägliches drei- bis viermaliges Stoßlüften für berufstätigen Mieter zumutbar

Während Abwesenheit des Mieters muss nicht gelüftet werden

Von einem berufstätigen Mieter kann verlangt werden, dass er die Wohnung drei- bis viermal täglich Stoß lüftet. Kommt er dem nicht nach und bildet sich daher Schimmel, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Während der Abwesenheit des Mieters muss nicht gelüftet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da sich in der Wohnung Schimmel bildete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Seiner Meinung nach sei der Schimmel auf ein unzureichendes Lüften der Wohnung zurückzuführen gewesen.Das Amtsgericht Bad Homburg wies die Zahlungsklage des Vermieters ab. Der Mieterin habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Von einer berufstätigen Mieterin könne nicht verlangt werden, ihre Wohnung täglich alle drei bis vier Stunden Stoß zu lüften. Vielmehr habe der Vermieter das Wohnhaus... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Menden, Urteil vom 02.02.2014
- 4 C 286/13 -

Abstellen von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus, Vermüllung der Wohnung, Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung, unerlaubte Katzenhaltung sowie Haltung eines freilaufenden Kaninchens rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung

Fehlende Möglichkeit der Belüftung und der Beheizung aufgrund Tierhaltung und Vermüllung begründet Gefährdung der Mietsache

Stellt der Mieter einer Wohnung im Treppenhaus Möbel und andere Gegenstände ab, vermüllt er die Wohnung, hält er in der 51 qm großen Wohnung 80 Vögel, unerlaubt eine Katze sowie ein freilaufendes Kaninchen in der Küche, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung. Ist es aufgrund der Tierhaltung und der Vermüllung zudem nicht mehr möglich die Wohnung zu belüften und zu beheizen, so begründet dies eine Gefährdung für die Mietsache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung war, dass sie zum einen unerlaubt im Treppenhaus einen Schuhschrank, einen Wäscheständer sowie einen Schirmständer abgestellt hatte. Auf dem Schuhschrank befanden sich zudem verschiedene Sachen, wie Schuhe, Lebensmittel, Blumenerde, Katzenstreu und Getränkekisten. Zum anderen... Lesen Sie mehr