die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mangelnde Deutschkenntnisse“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2020
- 19 A 2379/18 -
Kein Anspruch auf Einbürgerung wegen unzureichender Deutschkenntnisse
Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch müssen sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form erfüllt sein
Ausreichende Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung sind nicht nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber im sog. Deutsch-Test für Zuwanderer das Ergebnis B1 nur in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen, nicht aber auch im Schreiben erreicht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der in Aachen wohnhafte Kläger ist syrischer Staatsangehöriger, lebt seit 2003 in Deutschland und begehrt seine Einbürgerung. Die Städteregion Aachen hatte diese mit der Begründung abgelehnt, es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass er als Gründungsmitglied eines der politisch-salafistischen Szene zuzurechnenden Moscheevereins verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe. Zudem fehle es am Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage mit der Begründung ab, er habe die für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen.Die Berufung des... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2018
- 13 B 1234/18 -
Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse setzt konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus
Kein Sofortvollzug des Approbationsruhens bei langjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit des Zahnarztes
Zwar kann gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) das Ruhen der Approbation eines Zahnarztes wegen unzureichender Deutschkenntnisse angeordnet werden. Dies setzt aber eine konkret zu befürchtende Patientengefährdung voraus. Das Ruhen der Approbation kann auch nicht für sofort vollziehbar erklärt werden, wenn der Zahnarzt seit Jahren beanstandungsfrei tätig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete die zuständige Behörde im April 2018 das sofortige Ruhen der Approbation eines Zahnarztes an. Begründet wurde dies mit unzureichenden Deutschkenntnissen des Zahnarztes. So war er weder in der Lage, auf dem Niveau eines Muttersprachlers zu kommunizieren noch beherrschte er die Fachsprache fehlerlos. Der Zahnarzt hielt die Anordnung für rechtswidrig.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.06.2016
- 4 L 403/16.NW -
Schließung einer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu Unrecht angeordnet
Mangelnde Deutschkenntnisse lassen nicht die Annahme von Unzuverlässigkeit zu
Zu Unrecht wurde gegenüber einer vietnamesischen Staatsangehörigen die Schließung ihrer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse angeordnet. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Im vorliegenden Fall verfügt die aus Vietnam stammende Antragstellerin, die in der Innenstadt von Bad Dürkheim ein asiatisches Schnellrestaurant betreibt, über eine Aufenthaltserlaubnis, die ihr das Nachgehen einer selbständigen Tätigkeit gestattet. Im Mai 2015 und Januar 2016 erteilte die Antragsgegnerin, die Stadt Bad Dürkheim, der Antragstellerin jeweils eine vorläufige Erlaubnis... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014
- 5 AZR 252/12 (B) -
Wirksamkeit eines deutschsprachigen Arbeitsvertrags trotz nicht der deutschen Sprache mächtigen Arbeitnehmers
Keine Pflicht zur Unterzeichnung eines in fremder Sprache verfassten Arbeitsvertrags
Für die Wirksamkeit eines deutschsprachigen Arbeitsvertrags ist es grundsätzlich unerheblich, dass der Arbeitnehmer nicht der deutschen Sprache mächtig ist. Insofern ist zu beachten, dass niemand verpflichtet ist ein in fremder Sprache verfassten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Portugiese war bis zum März 2011 für eine Spedition als Kraftfahrer im internationalen Transport tätig. Dem zugrunde lag ein in deutscher Sprache verfasster Arbeitsvertrag. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen innerhalb von drei Monaten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 17.07.2013
- 3 K 1407/11.KS -
Schwere sprachliche Defizite in einer Prüfungsklausur können zu Nichtbestehen des gesamten Examens führen
Angehender Lehrer erhält keine Möglichkeit Klausur zu wiederholen
Eine Prüfungsklausur ist eine wissenschaftliche Arbeit, die immer hohe sprachliche Standards erfüllen muss. Dies gilt insbesondere für Prüfungsarbeiten im Lehrerexamen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel.
In dem zugrunde liegenden Fall stammt der Kläger aus Kasachstan und kam 1993 nach Deutschland. Ab 2005 studierte er an der Universität Gießen Mathematik und Physik für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Er fiel zweimal durchs Examen, zuletzt 2008, wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse.Die Sprachfertigkeit des angehenden Lehrers war so schlecht, dass er... Lesen Sie mehr