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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Markengesetz“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 30.06.2014
- 2 HK O 32/14 -
"Rock am Ring": Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte
Nürburgring GmbH ebenfalls Inhaberin
Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung "Rock am Ring" durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der insolventen und unter Eigenverwaltung stehenden Nürburgring GmbH zu. Dies hat das Landgericht Koblenz im Eilverfahren entschieden.
Das Gericht untersagte Marek Lieberberg und seiner Konzertagentur einstweilen, ein Konzertfestival unter dem Titel "Rock am Ring" ohne vorherige Zustimmung der Nürburgring GmbH i. E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten.Zwar ist die Wortmarke "Rock am Ring" seit dem Jahr 1993 für die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co KG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und damit markenrechtlich geschützt. Die zuständige Kammer ist indes zu der Überzeugung gelangt, bei der Bezeichnung "Rock am Ring" handele es sich außerdem um einen schutzfähigen Werktitel, d. h. um eine gleich einer Marke schutzfähige Bezeichnung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.04.2014
- 6 U 230/12 -
Streit zwischen Lindt-Schokoladen-Teddy und Haribo-Goldbären: Keine Verletzung der "GOLDBÄREN"-Marke durch den Lindt-Teddy
OLG Köln weist Klage der Fa. Haribo GmbH & Co. KG ab
Im Streit zwischen der Fa. Haribo GmbH & Co. KG und zwei Firmen der Lindt & Sprüngli Gruppe um die Verletzung der Goldbären-Marke hat das Oberlandesgericht Köln die Klage nunmehr abgewiesen.
Im vorliegenden Fall vertreibt die Klägerin Fruchtgummi in Bärenform und ist u.a. Inhaberin der Wortmarken "GOLDBÄR" und "GOLDBÄREN". Die Beklagten vertreiben seit März 2011 in Goldfolie verpackte Schokoladenfiguren in Bärenform, die eine rote Schleife um den Hals tragen. Die Klägerin sieht hierin eine Verletzung der für sie eingetragenen Marken. Die Ausgestaltung des Lindt-Teddys sei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2012
- 6 W 615/12 -
Brauerei darf weiter mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben
"Stubbi" weist auf charakteristische Flaschenform hin, nicht auf bestimmte Biersorte
Eine in Koblenz ansässige Brauerei darf weiter mit der Formulierung „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ werben. Die Inhaberin der Marke „STUBBI“ kann nicht mit Erfolg die Unterlassung dieser Werbung verlangen, da es sich um eine nach dem Markenrecht erlaubte „beschreibende Benutzung“ handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigt.
Der Begriff „Stubbi“ wird hier nicht als Marke sondern lediglich als beschreibender Hinweis auf die abgefüllte Menge und die Flaschenform des Getränks verwendet. Dies gilt jedenfalls in der Region Koblenz, in der viele von der Werbung angesprochene Verbraucherinnen und Verbraucher den Begriff „Stubbi“ nicht einer bestimmten Biersorte zuordnen, sondern als umgangssprachliche Bezeichnung... Lesen Sie mehr
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