die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Maßregel der Besserung und Sicherung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2018
- BVerwG 1 C 4.17 -
BVerwG zur Einbürgerung bei zusätzlich zur verhängten Strafe angeordneter Maßregel
Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis
Bleibt eine strafgerichtliche Verurteilung - z.B. wegen einer Verkehrsstraftat - wegen der geringen Höhe der verhängten Geld- oder Bewährungsstrafe bei der Anspruchseinbürgerung außer Betracht, kann die zusätzlich (unselbständig) angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilungssperre, §§ 69, 69a StGB) der Einbürgerung nicht entgegengehalten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall lebt der 1984 geborene Kläger, ein brasilianischer Staatsangehöriger, seit 2002 im Bundesgebiet und ist seit 2009 im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. 2011 beantragte er seine Einbürgerung.Mit Strafbefehl aus dem Jahr 2012 wurde er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Ferner wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für deren Wiedererteilung bis Mai 2013 angeordnet. Da er im Einbürgerungsverfahren diese Strafe nicht angegeben hatte, wurde er im Jahr 2014 zu einer weiteren Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.03.2012
- 2 BvR 2258/09 -
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen teilweise verfassungswidrig
Zeit des Maßregelvollzugs ist in Härtefällen bis zu einer Neuregelung durch Gesetzgeber auch auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen anzurechnen
Das Bundesverfassungsgericht hat § 67 Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Anrechnung einer im Maßregelvollzug verbrachten Zeit auf so genannte verfahrensfremde Freiheitsstrafen auch in Härtefällen ausschließt.
Dem deutschen Strafrecht liegt ein zweispuriges Sanktionensystem zugrunde, das sich durch ein Nebeneinander von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung auszeichnet. Eine Freiheitsentziehung kann entweder auf der Verhängung und Vollstreckung einer Freiheitsstrafe (§§ 38, 39 StGB) oder auf der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.05.2007
- OVG 5 B 16.06, OVG 5 B 13.05 -
Schuldunfähigkeit - Ausländer hat keinen Einbürgerungsanspruch bei strafgerichtlicher Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
Zum Begriff der "Verurteilung wegen einer Straftat " im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Einbürgerung auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn der Ausländer wegen einer strafbaren Handlung mangels Schuldfähigkeit zwar nicht zu einer Strafe verurteilt, wohl aber vom Strafgericht eine Maßregel der Besserung und Sicherung in Gestalt der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt worden ist.
Der Kläger des einen Verfahrens ist als Kind chinesischer Eltern 1989 nach Deutschland gekommen. Er beantragte Anfang des Jahres 1999 seine Einbürgerung. Der Einbürgerungsantrag des Klägers wurde abgelehnt, weil das Amtsgericht Tiergarten im September 2001 seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als Maßregel der Sicherung und Besserung nach § 63 StGB angeordnet hatte.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.03.2007
- 5 C 31.05 und 5 C 33.05 -
Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Ein Anspruch auf Einbürgerung nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG –) kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Ausländer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat mangels Schuldfähigkeit zwar nicht bestraft, gegen ihn aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (als eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 63 Strafgesetzbuch - StGB -) angeordnet worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des einen Verfahrens ist ein türkischer Staatsangehöriger, der seit 1973 – mit Unterbrechung von 1983 bis 1990 – bei seinen Eltern in Deutschland lebt. Er beantragte Anfang 2001 seine Einbürgerung. Der Antrag wurde abgelehnt, weil das Landgericht Hamburg im Februar 1998 die Unterbringung des Klägers in einem psychiatrischen Krankenhaus als Maßregel der Besserung und Sicherung... Lesen Sie mehr