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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.1994
- VI ZR 238/93 -
Kaufhausinhaber haben besondere Sorgfaltspflichten bezüglich der Unterhaltung und Auswahl des Fußbodenbelages
Jedoch Schaffung nur der allgemein zu erwartenden Sicherheit
Bei Inhabern großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte bestehen hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Beklagten, die Kaufhäuser betrieb, Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung. Die Klägerin glitt am Unfalltag im Eingangsbereich des Kaufhauses aus und prallte gegen eine Spiegelsäule und stürzte zu Boden. Infolge des Regenwetters war es in diesem Bereich zumindest feucht. Sowohl Klage als auch Berufung blieben erfolglos.Der Bundesgerichtshof machte zunächst Ausführungen zur Reichweite der Verkehrssicherungspflicht.So erstreckt sie sich darauf, dass die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten... Lesen Sie mehr
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